Eisschnelllauf-Verband verklagt ARD: Präsident Große sperrt Journalisten aus
Eisschnelllauf-Verband verklagt ARD: Große sperrt Journalisten aus

Eisschnelllauf-Verband verklagt ARD: Präsident sperrt Journalisten aus

Der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG), Matthias Große (58), hat den ARD-Sender auf Unterlassung verklagt und zwei Journalisten von einer Pressekonferenz ausgeschlossen. Dies ist die Reaktion auf eine kritische Reportage über vermeintliche Missstände im Verband. Große, Lebensgefährte der Olympiasiegerin Claudia Pechstein (54), erklärte: „Wer meinen Verband auf die Schlachtbank führt, mit dem teile ich nur noch den Gerichtssaal.“

Kritische Reportage löst juristische Schritte aus

Die Klage richtet sich gegen den WDR als ARD-Mitglied, eine Produktionsfirma sowie die Reporter Hajo Seppelt (63) und Jörg Mebus (52). Die Anwälte der DESG haben entsprechende Unterlassungsschreiben versendet. Große beschuldigte die ARD und Seppelt, den deutschen Eisschnellläufern die Olympischen Spiele „gecrasht“ zu haben und Pechstein fast in den Selbstmord getrieben zu haben. Seppelt berichtete 16 Jahre lang über den Dopingfall Pechstein.

Reaktionen von DOSB und ARD

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) kritisierte den Ausschluss der Journalisten scharf: „Wir erwarten von unseren rechtlich eigenständig und autonom handelnden Mitgliedsorganisationen, dass sie die Pressefreiheit in gleicher Weise respektieren, wie wir das tun.“ ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky (64) nannte den Vorgang „einmalig“ und verwies auf Fragen zur Haltung der Förderinstitutionen.

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Vorwürfe und Entgegnungen im Detail

In der Pressekonferenz widersprachen Große und Schatzmeisterin Clarissa Forster den Vorwürfen aus der ARD-Reportage pointiert:

  • Klima der Angst: Große verglich dies mit Menschenrechtsverletzungen im Iran oder der Ukraine und betonte, Leistungsforderung sei kein Angstklima.
  • Team-Kleidung: Sportler müssten Kleidung nach einem Jahr zurückgeben oder für 50 Euro plus Mehrwertsteuer kaufen, da Schenkungen gesetzlich nicht erlaubt seien.
  • Reisekosten: Qualifizierte Sportler zahlten nichts, aber bei selbst gewählten Verlängerungen oder nicht qualifizierten Wettkämpfen könnten Kosten bis zu 500,99 Euro anfallen. Rad-Koffer würden nicht mehr gefördert.
  • Liquidität: Forster verwies auf eine Verbesserung von 515.000 Euro Minus im Jahr 2019 auf 145.000 Euro Plus im Jahr 2024 und betonte Transparenz.
  • Prämienauszahlung: Große bestritt, dass Sportler 730 Tage warten mussten; die Auszahlung dauere maximal 476 Tage, meist bis 185 Tage.

Die deutschen Eisschnellläufer blieben bei den letzten vier Olympischen Winterspielen ohne Medaille, was die Debatte um die Verbandsstrukturen zusätzlich anheizt. Die juristische Auseinandersetzung und die Frage der Pressefreiheit bleiben im Fokus der Sportöffentlichkeit.

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