Die deutschen Fußballerinnen hatten sich am Freitagabend mit einem 2:0-Sieg gegen Norwegen für die WM 2027 qualifiziert, als eine Nachricht die Frauenfußball-Szene erschütterte. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) bestätigte offiziell, was in den vergangenen Tagen bereits durchgesickert war: Es wird gegen Nationalspielerin Laura Freigang von Eintracht Frankfurt wegen eines möglichen Doping-Verstoßes ermittelt.
Drei verpasste Doping-Tests festgestellt
Aufgrund der Berichterstattung über den Fall, unter anderem durch BILD, sah sich die NADA zu einer Stellungnahme gezwungen. „Die NADA hat heute drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse der Fußballerin Laura Freigang festgestellt. Nach den Ermittlungen der NADA hat die Athletin die drei sogenannten Strikes innerhalb von zwölf Monaten begangen. Dies stellt gemäß den anwendbaren Anti-Doping-Regelwerken einen möglichen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen dar (Art. 2.4 WADC/NADC: Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse)“, heißt es in der Mitteilung.
Leistungssportler, die in der Liste der Anti-Doping-Agentur geführt werden, müssen stets im Voraus angeben, wo sie sich zu welcher Zeit aufhalten. Zudem müssen sie für jede Stunde einen Ort benennen, an dem sie für Kontrolleure erreichbar sind. Diese Angaben müssen bei kurzfristigen Änderungen aktualisiert werden.
Fall liegt jetzt beim DFB
Wenn Kontrolleure den Sportler nicht wie angegeben antreffen, ihn nicht erreichen können und eine angemessene Wartefrist verstreicht, erhalten die Sportler einen „Strike“ – einen Minuspunkt. Sammelt ein Sportler innerhalb eines Jahres drei solcher Minuspunkte, wird ein Verfahren eingeleitet. Genau das ist bei Freigang der Fall. „Der Fall wurde heute durch die NADA an den Deutschen Fußball-Bund weitergeleitet. Der DFB ist für das sogenannte Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren zuständig“, so die NADA. „Der DFB wird somit den vorliegenden Sachverhalt prüfen, bewerten und über die Feststellung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen und die entsprechenden Sanktionen entscheiden.“
Höchststrafe liegt bei zwei Jahren Sperre
Eine DFB-Sprecherin bestätigte am Freitagabend den Eingang der Meldung, konnte aber keine weiteren Angaben machen. Auch Bundestrainer Christian Wück wollte sich nicht zu dem Fall äußern. Der Kontrollausschuss und das DFB-Sportgericht müssen sich nun mit den Anschuldigungen und einem möglichen Urteil befassen. Die Höchststrafe für solche Vergehen beträgt zwei Jahre Sperre. Allerdings ist dies für Freigang wohl nicht zu befürchten. Sie ist keine Wiederholungstäterin, und bisher waren alle geleisteten Dopingproben negativ. Ihr kann daher kaum eine Verschleierung eines Dopingvergehens unterstellt werden.
In vergleichbaren Fällen werden oft Sperren von einem Jahr verhängt, um zu zeigen, wie wichtig das Funktionieren des Anti-Doping-Systems ist. Es gab jedoch auch Ausnahmen: Dem Handballer Michael Kraus unterliefen ebenfalls drei Versäumnisse. Im Verfahren gab er an, die Haustürklingel nicht gehört zu haben. Das Gegenteil konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Er wurde zunächst freigesprochen und später rückwirkend für drei Monate gesperrt.



