Die harten Strafen nach den Ausschreitungen im Zweitliga-Spiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC Berlin bleiben bestehen. Wie der Deutsche Fußball-Bund mitteilte, hat das DFB-Sportgericht den Einspruch der Dresdner gegen das Urteil vom 20. Mai zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Hintergrund der Ausschreitungen
Beim 1:0-Sieg der Hertha in Dresden am 4. April war es unter anderem zu massivem Einsatz von Pyrotechnik und im Innenraum zu Ausschreitungen gekommen. Die Polizei musste eingreifen, das Spiel war lange unterbrochen. Zahlreiche Personen wurden verletzt.
Strafen im Detail
Die Hertha wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 152.000 Euro verurteilt, Dynamo muss 91.200 Euro zahlen. Zudem werden bei den nächsten beiden Dynamo-Heimspielen die Fans teilweise ausgesperrt. Das zweite Spiel wird dabei allerdings zur Bewährung bis zum Sommer 2027 ausgesetzt. Außerdem müssen beide Teams für kommende Spiele ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren.
Argumentation von Dresden
Dresden sah den Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe an und hatte dagegen Einspruch erhoben. Doch die Argumentation der Sachsen stimmte das Sportgericht in der mündlichen Verhandlung nicht um. „Zum Sachverhalt hat sich für das Sportgericht nach der Beweisaufnahme in der Verhandlung keine gravierende Änderung ergeben. Szenen wie bei diesem Spiel wollen wir im Stadion nicht sehen“, sagte der DFB-Sportgerichtsvorsitzende Stephan Oberholz.
Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Dynamo Dresden kann innerhalb einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen. Es bleibt abzuwarten, ob der Verein diesen Schritt gehen wird.



