Tödlicher Anblick am Tollensesee: Verendete Vögel im Eis sorgen für Unmut in Neubrandenburg
Tote Vögel im Eis: Unmut in Neubrandenburg über Bergungsverzögerung

Tödlicher Anblick am Tollensesee: Verendete Vögel im Eis sorgen für Unmut in Neubrandenburg

Während die jüngsten Frostperioden in Mecklenburg-Vorpommern für malerische Winterlandschaften sorgten, offenbart sich am Tollensesee in Neubrandenburg ein düsteres Bild. Entlang des Oberbachs liegen bis zu 20 verendete Vögel im Eis fest, darunter vor allem Kormorane und ein Graureiher. Dieser morbide Anblick in der beliebten Erholungsgegend stößt bei Bürgern auf Unverständnis und Kritik.

Stadt und Landkreis sehen keine sichere Bergungsmöglichkeit

Das Veterinäramt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde über die toten Tiere informiert. Eine Bergung sei aktuell nicht möglich, da die dünne Eisschicht ein zu hohes Risiko darstelle, wie sowohl der Landkreis als auch die Stadt Neubrandenburg betonen. Untersuchungen hätten ergeben, dass die betroffenen Vögel – Kormorane, Reiher und Blessrallen – nicht mit dem Geflügelpestvirus infiziert sind. Ein Sprecher des Landkreises bezeichnet das Geschehen als „natürlichen Prozess, der sicherlich nicht schön anzusehen, in strengen Wintern immer wieder an allen Küstengewässern und größeren Seen zu beobachten ist“.

Bürger kritisieren Untätigkeit der Behörden

Die vorläufige Entscheidung, die Tierkadaver zunächst liegen zu lassen, stößt bei einigen Anwohnern und Spaziergängern auf Unmut. Sie fragen sich, warum die Bergung an den Eisverhältnissen scheitern soll und fürchten eine Verschlechterung des Erscheinungsbilds der Gegend. Die Stadt Neubrandenburg erklärt dazu: „Aktuell besteht seitens der Feuerwehr keine Möglichkeit die Tiere zu bergen, da diese zum Teil im Eis eingefroren sind und auch nur vom Eis aus erreichbar sind.“ Eine Neubewertung der Situation sei für den kommenden Freitag (13. Februar) nach dem angekündigten Tauwetter geplant, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Tiere dann vom Eis abgetaut sind.

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Rechtliche Grundlage für Entsorgung fehlt

Da kein Ausbruch einer Tierseuche festgestellt wurde, existieren keine festen Vorgaben zum Umgang mit den toten Wildtieren. Der Landkreis betont, dass keine Rechtsgrundlage für die Entsorgung toter, aber nicht seuchenverdächtiger Wildtiere bestehe. Die Stadt Neubrandenburg ist zwar grundsätzlich für die Entsorgung zuständig, sieht jedoch aktuell keine Handlungsmöglichkeit. Spaziergänger am Oberbach müssen sich daher vorerst weiterhin mit dem traurigen Anblick arrangieren, bis die Witterungsverhältnisse eine sichere Bergung ermöglichen.

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