Mecklenburg-Vorpommern versteigert staatliche Erbschaften im Internet
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen ungewöhnlichen Weg gefunden, mit Nachlässen umzugehen, die in seinen Besitz gelangen. Über die offizielle Plattform www.zoll-auktion.de werden aktuell wertvolle Gegenstände aus Fiskuserbschaften zur Versteigerung angeboten. Dabei handelt es sich um Edelmetalle wie Gold und Silber sowie um Bernsteinschmuck, die aus verschiedenen Nachlässen stammen. Die Besonderheit: Jeder Interessent kann mitbieten und so ein Stück Landesgeschichte erwerben.
Referat 440 des Finanzministeriums verwaltet die Nachlässe
Zuständig für die Abwicklung dieser Erbschaften ist das Referat 440 des Finanzministeriums in Mecklenburg-Vorpommern. Von einem Nebensitz in der Rostocker Wallstraße aus kümmern sich zwei Mitarbeiter um die Bearbeitung der Fälle. Jährlich fallen etwa 40 neue Erbschaftsfälle an, die das Land als Fiskuserbe übernimmt. Die Versteigerung über das hoheitliche Portal der Zoll-Auktion hat sich laut Ministeriumssprecherin Dr. Anna Lewerenz als praktikabler Weg erwiesen, um die Gegenstände zu verwerten.
Die aktuellen Auktionen zeigen rege Beteiligung. Für ein Konvolut aus Bernsteinschmuck lagen zwei Tage vor Auktionsende bereits 17 Gebote vor, die den Preis auf knapp 73 Euro trieben. Deutlich höher sind die Summen bei den Edelmetallen: Elf Suppenlöffel aus 800er Silber mit einem Gesamtgewicht von 623 Gramm erreichten ein Gebot von 921 Euro. Ein kleiner Goldanhänger aus 585er Gold mit 3,11 Gramm wurde bereits mit 222 Euro bepreist.
Warum wird der Staat zum Erben?
Laut der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes (SBL) kommt es zu Fiskuserbschaften, wenn alle potenziellen Erben das Erbe ausschlagen, keine Erben ermittelt werden können oder der Staat testamentarisch als Erbe eingesetzt wird – oft mit bestimmten Auflagen. Der entscheidende Unterschied: Der Staat kann ein Erbe nicht ausschlagen. Allerdings genießt der Fiskus Erleichterungen bei der Haftung, wie Dr. Lewerenz erklärt. „Im Ergebnis haftet der Fiskus als Erbe lediglich mit dem Vermögen des Nachlasses“, sagt sie. Das bedeutet, dass Gläubiger möglicherweise nicht vollständig aus dem Nachlass befriedigt werden können.
Eine besondere Herausforderung stellen Grundstücke dar, bei denen hohe Aufwendungen für Verkehrssicherung oder Schadstoffsanierung anfallen können. So musste das Land Anfang dieses Jahres allein für verkehrssichernde Maßnahmen rund 100.000 Euro aufwenden.
Wirtschaftliche Bilanz der Fiskuserbschaften
Die finanziellen Auswirkungen der Erbschaftsverwaltung zeigen ein gemischtes Bild. Im Jahr 2024 erzielte das Land Einnahmen von 18.700 Euro bei Ausgaben von 16.300 Euro. 2025 stiegen die Einnahmen deutlich auf etwa 174.000 Euro, während die Ausgaben mit 16.500 Euro relativ konstant blieben – allerdings ohne landeseigene Sach- und Personalkosten. Das Land erzielt in der Regel keine Gewinne, betont die Ministeriumssprecherin. Vielmehr komme Mecklenburg-Vorpommern seiner Ordnungsfunktion nach, insbesondere bei der Verwaltung von Grundstücken.
Sorgfältige Verfahren und Ausnahmen
Für die Verwertung von Nachlassgegenständen gelten interne Regeln, die verhindern sollen, dass Gegenstände unter Wert veräußert werden. Zum Schutz potenziell berechtigter Erben wird stets abgewartet, bis der Beschluss des Nachlassgerichts rechtskräftig ist. Die Erlöse aus den Versteigerungen werden jedem Erbvorgang einzeln zugeordnet, um bei einer möglichen Rückabwicklung – falls doch noch Erben auftauchen sollten – die Verwertung nachvollziehen zu können. Wertvolle Gegenstände werden zudem in einem Wertschutzschrank im Finanzministerium gelagert.
Nicht alle geerbten Gegenstände landen auf der Auktionsplattform. So wurden Werke der Malerin Kate Diehn-Bitt, die das Land geerbt hatte, dem damaligen Staatlichen Museum in Schwerin dauerhaft übergeben. Aktuell sind auf der Zoll-Auktionsplattform besonders Edelmetalle wie Münzen, Besteck und Schmuck gefragt, was vermutlich auch an den derzeit hohen Marktpreisen für diese Materialien liegt.



