BGH prüft Mordanschlag in Dömitz: Scheidungskrieg gipfelt in Wohnmobil-Brand
BGH prüft Mordanschlag in Dömitz: Scheidungskrieg eskaliert

Bundesgerichtshof prüft umstrittenes Urteil nach Wohnmobil-Brand in Dömitz

Ein nächtlicher Brandanschlag auf ein Wohnmobil im Hafen von Dömitz, der im Mai 2023 stattfand, hat zu einem juristischen Nachspiel geführt, das nun den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Die Ex-Frau des Camperbesitzers und ihr mutmaßlicher Komplize wurden im Juli 2025 am Landgericht Schwerin wegen versuchten Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt, doch beide Angeklagten haben Revision eingelegt und bestreiten die Tatvorwürfe vehement.

Hintergrund: Ein Scheidungskrieg eskaliert

Nach Überzeugung des Schweriner Landgerichtes handelte es sich bei dem Brandanschlag um den Höhepunkt eines länger schwelenden Scheidungskonfliktes. Die verurteilte Ex-Frau soll aus Hass auf ihren Ex-Mann einen Bekannten beauftragt haben, das Wohnmobil abzufackeln, in dem zum Tatzeitpunkt der Ex-Mann mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren elfjährigem Sohn schliefen. Der Komplize soll mit dem Auto von Schwerin nach Dömitz gefahren sein und den Camper mithilfe von Benzin in Brand gesetzt haben.

Dass die drei Insassen das Feuer überlebten, bezeichnete die Staatsanwaltschaft als reinen Zufall. Der Mann sei plötzlich von Brandgeruch wach geworden und habe rechtzeitig seine Lebensgefährtin und das Kind wecken können. Das ausgebrannte Wohnmobil im Hafen von Dömitz war zunächst als ungeklärter Brandfall behandelt worden, bevor Ermittlungen auf einen heimtückischen Anschlag hindeuteten.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Verurteilung und Revision

Die Ex-Frau wurde wegen Anstiftung zum versuchten Mord zu einer Haftstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten verurteilt, während ihr Komplize wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten erhielt. Beide Angeklagten sitzen seit November 2025 in Untersuchungshaft.

Gegen das Urteil haben beide Revision eingelegt, wie ein BGH-Sprecher mitteilte. Die Akten seien dem Gerichtshof kürzlich zugestellt worden. Die Verteidigung hatte bereits bei der Urteilsverkündung angekündigt, die Entscheidung anfechten zu wollen, und plädierte im Prozess auf Freispruch.

Beweislage und Verfahrenskritik

Die angeklagte Ex-Frau bestritt stets, den Brandanschlag in Auftrag gegeben zu haben. Aus Sicht der Verteidiger konnten die Vorwürfe der Anklage im Prozess nicht mit objektiven Beweismitteln unterfüttert werden. In den Ermittlungen habe es beispielsweise für eine angebliche telefonische Anweisung der Ex-Frau an den mutmaßlichen Brandstifter keine Anhaltspunkte gegeben.

Kritisiert wurde zudem die Verwertung eines heimlich aufgenommenen Gesprächs zwischen dem Angeklagten und einer Bekannten, bei dem er Details der Tat geschildert haben soll. Die Zeugin hatte die Aussagen unbemerkt mit ihrem Smartphone mitgeschnitten, was Fragen zur Zulässigkeit der Beweiserhebung aufwirft.

BGH-Prüfung: Was kommt jetzt?

In einem Revisionsverfahren prüft der Bundesgerichtshof Urteile auf mögliche Rechts- und Verfahrensfehler, etwa ob Beweise unzulässig erhoben wurden oder die Angeklagten kein faires Verfahren bekommen haben. Als Ergebnis kann der BGH das ursprüngliche Urteil komplett oder teilweise aufheben und zur erneuten Verhandlung an das zuständige Gericht zurückweisen. Eine Revision kann aber auch als unbegründet zurückgewiesen werden.

Wann im Fall des Dömitzer Brandanschlages mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu rechnen ist, konnte ein Sprecher noch nicht sagen. Die Überprüfung des Falls durch die höchste deutsche Instanz in Strafsachen unterstreicht die Komplexität und Tragweite dieser Tat, die aus einem privaten Konflikt heraus eskalierte und nun die Justiz auf Bundesebene beschäftigt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration