Rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige in Deutschland zahlten zuletzt auf einen Teil ihrer Einkünfte den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Das teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch mit. Das entspricht 7,4 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen. Auf sie entfiel mit 186 Milliarden Euro fast die Hälfte des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.
Tatsächlich dürfte die Zahl von 3,2 Millionen eher eine Untergrenze sein. Denn die veröffentlichte Statistik bezieht sich auf das Jahr 2022. Neuere Daten liegen erst mit großem Zeitverzug vor. Sie können aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung – man kann eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen – erst jetzt ausgewertet und veröffentlicht werden.
Den Spitzensteuersatz zahlen sie nicht auf ihr gesamtes Einkommen, sondern nur auf den Betrag oberhalb einer gewissen Grenze. Diese wird regelmäßig erhöht. Im Jahr 2022 lag sie bei 58.597 Euro (heute bei 69.878 Euro). Bei gemeinsam veranlagten Personen war es das Doppelte, also 117.194 Euro. Bei dieser Untergrenze handelt es sich um das zu versteuernde Jahreseinkommen. Man muss also Sozialabgaben, Werbekosten und andere Abzüge dazurechnen, um auf sein Bruttoeinkommen zu kommen. Für einen ledigen Arbeitnehmer machte das grob überschlagen einen Jahresbruttolohn von etwa 76.000 Euro.
Der Durchschnittssteuersatz in der Lohn- und Einkommensteuer betrug damals 21,8 Prozent. Am höchsten war er in Hamburg (25,4 Prozent), Bayern (23,3 Prozent) und Hessen (23,1 Prozent), am niedrigsten in Thüringen (17,6 Prozent) und Sachsen-Anhalt (17,5 Prozent).
Reichensteuer bei 141.000 Steuerpflichtigen
Ein Bruchteil der Spitzensteuerzahler zahlte zudem Reichensteuer, also den Höchststeuersatz von 45 Prozent. Rund 141.000 der 3,2 Millionen Spitzensteuerzahler kamen auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 277.826 Euro (555.652 Euro für gemeinsam veranlagte Personen). Sie müssen jeden Euro oberhalb dieser Grenze mit 45 Prozent besteuern. Bezogen auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen macht das 0,3 Prozent. Auf sie entfielen rund 7,6 Prozent aller Einkünfte.
Anstieg der Spitzenverdiener seit 2012
Verglichen mit 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Der Steuertarif wird seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst. Damit wurden die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben. „Seitdem hat sich der Anstieg, zusätzlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie, verlangsamt“, stellten die Statistiker fest. Im Jahr 2022 entfielen auf die Zahler mit Spitzensteuersatz 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens. 2012 waren es noch 42 Prozent.
Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will sein Konzept zur Reform der Einkommensteuer bald vorstellen. Er will vor allem Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen entlasten. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) brachte zuletzt einen Entlastungsbetrag von 500 Euro im Jahr ins Spiel. Bisher sind sich Union und SPD noch uneinig, wie sie das finanzieren wollen. Die SPD kann sich vorstellen, den Reichensteuersatz früher greifen zu lassen sowie zu erhöhen. Die Union pocht dagegen vor allem auf Einsparungen und will sogar die Spitzenverdiener entlasten sowie den Soli abschaffen.



