Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich gegen die Forderung der EU-Kommission gestellt, die Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums zu beenden. Er betonte die Wirksamkeit der Maßnahmen im Kampf gegen illegale Migration und will sie daher beibehalten.
Dobrindt verteidigt Grenzkontrollen
„Wir haben in den letzten Monaten gesehen, wie effektiv unsere Maßnahmen sind, um die illegale Migration zurückzudrängen“, erklärte Dobrindt. Diese Erfolge dürften nicht gefährdet werden. Zwar räumte der CSU-Politiker ein, dass die Grenzkontrollen vor dem Hintergrund der jüngsten EU-Migrationsreformen „flexibel weiterentwickelt“ werden müssten, doch betonte er: „Wir werden diese Kontrollen auch weiterhin brauchen.“
Scharfe Kritik von den Grünen
Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich warf Dobrindt vor, die Rechtsstaatlichkeit, die europäische Idee und die Kritik aus Europa zu ignorieren. „Statt Lösungen zu schaffen, hält er an einer Politik fest, die Europa spaltet, Pendler belastet und die Wirtschaft Millionen kostet“, so Emmerich. Er wies darauf hin, dass Tausende Polizeikräfte an den Grenzen gebunden seien, während sie an Bahnhöfen, in Zügen und bei der Bekämpfung von Kriminalität im Inland fehlten.
Hintergrund: Neun Länder mit Grenzkontrollen
Derzeit führen neun Länder im Schengenraum Kontrollen an ihren Binnengrenzen durch, darunter Deutschland, Österreich und die Niederlande. Die EU-Kommission forderte diese Staaten auf, die Kontrollen zu beenden, da der EU-Asylpakt in Kraft trete und das neue Einreisesystem EES eingeführt werde. Zudem einigten sich Parlament und EU-Länder auf eine Rückführungsverordnung, die Abschiebungen erleichtern soll.
Dobrindt fordert besseren Außengrenzschutz
Dobrindt betonte, dass der Außengrenzschutz der EU „deutlich besser“ werden müsse und die Dublin-Vereinbarungen gelten sollten. Erst wenn die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen sichtbar seien, könne gemeinsam über ein Ende der Grenzkontrollen entschieden werden. Das Dublin-System legt fest, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist – meist der Staat, in dem der Geflüchtete zuerst registriert wurde. In der Praxis reisen viele jedoch weiter, und die Rückführung findet oft nicht statt.
Die Asylbewerberzahlen in Deutschland sind seit 2024 kontinuierlich gesunken. Im vergangenen Jahr stellten 113.000 Geflüchtete einen Asylerstantrag – halb so viele wie im Vorjahr.



