Mehr Mitbestimmung: MV führt öffentliche Petitionen ein
Im Nordosten können Bürgerinnen und Bürger künftig öffentliche Anliegen auf der Website des Landtags veröffentlichen und mitzeichnen. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat einer entsprechenden Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes mehrheitlich zugestimmt. CDU und AfD lehnten den Vorstoß ab.
Bislang war es nicht möglich, Petitionen direkt online auf der Landtagsseite zu unterzeichnen. Mit der Neuerung wird der Zugang zum Petitionsausschuss erleichtert. Der Bundestag und andere Bundesländer bieten diese Möglichkeit bereits seit längerem an.
1.000 Unterschriften für persönliche Anhörung
Wenn innerhalb von sechs Wochen mindestens 1.000 Unterschriften zusammenkommen, erhalten die Initiatoren das Recht, ihr Anliegen persönlich vor dem Petitionsausschuss und den zuständigen Behörden vorzutragen. Dabei dürfen sie zwei Begleitpersonen, etwa Fachleute, mitnehmen. Dies soll die Mitbestimmung stärken und eine wirksame Alternative zu kommerziellen Online-Plattformen wie change.org bieten, so der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Thomas Krüger (SPD). Viele Petitionen auf solchen Plattformen seien wirkungslos, da sie nie offiziell im Landtag landeten.
Verband begrüßt mehr Mitsprache
Der Fachverband „Mehr Demokratie“ begrüßte die Entscheidung. „Die Petenten reden und die Abgeordneten hören zu und stellen Fragen. Hier begegnen sich Bürger und Abgeordnete in Sachdebatten“, sagte Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. Die Reform ermögliche mehr demokratische Mitsprache.
Die Gesetzesänderung sieht zudem vor, dass Unterschriftenlisten ausgedruckt und ausgelegt werden können. So ist auch eine handschriftliche Unterzeichnung möglich. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung der Petition und auf Anhörung besteht jedoch nicht.
Antidiskriminierungsbeauftragter als neue Aufgabe
Eine weitere Neuerung: Der Bürgerbeauftragte des Landes wird künftig auch als Antidiskriminierungsbeauftragter fungieren. Damit soll ein effektiver und sichtbarer Beschwerdeweg eröffnet werden. Der Inklusionsförderrat der Landesregierung hatte betont, dass der Bürgerbeauftragte eine wichtige Anlaufstelle für Probleme mit Behörden sei. Dies ersetze aber nicht einen eigenen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, da sich die Aufgaben, Perspektiven und Arbeitsweisen deutlich unterscheiden würden.



