In Thüringen laufen derzeit 47 Verfahren, um als rechtsextremistisch eingestuften Personen die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen. Dies geht aus einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss hervor.
Regionale Schwerpunkte
Besonders betroffen sind die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt und Schmalkalden-Meiningen, in denen jeweils sechs Verfahren laufen. In den anderen zwanzig Waffenbehörden Thüringens gibt es entweder keine oder bis zu fünf Verfahren. Die Verfahren richten sich gegen 45 Personen, von denen ein Großteil Mitglied oder Unterstützer der AfD ist.
Rechtliche Hürden
Die Gerichte in Deutschland legen unterschiedliche Maßstäbe an, wann jemand als Extremist im waffenrechtlichen Sinne gilt. Das Verwaltungsgericht Gera entschied Anfang 2026, dass die bloße AfD-Mitgliedschaft nicht ausreicht, um Waffen zu entziehen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte 2024 dagegen, dass bereits die Mitgliedschaft in der AfD ein Waffenverbot rechtfertigt, da die Bundes-AfD damals als Verdachtsfall eingestuft war.
Erfolge im vergangenen Jahr
Im vergangenen Jahr gelang es in zwei Fällen, Rechtsextremisten die Waffenbesitzkarte rechtskräftig zu entziehen. Diese Personen verfügen nun über keine waffenrechtliche Erlaubnis mehr. In 50 weiteren Fällen gibt es Hinweise auf Extremismus, die jedoch für ein Verfahren noch nicht ausreichen.
Sprengstoffzugang
Besonders besorgniserregend: Sechs Personen aus der rechtsextremen Szene haben in Thüringen legalen Zugang zu Sprengstoffen. Das Innenministerium machte dazu keine näheren Angaben.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt, dass Rechtsextremisten nicht nur Zugang zu scharfen Waffen haben, sondern auch zu gefährlichen Stoffen. Die Waffenbehörden arbeiten daran, diese Erlaubnisse zu entziehen, doch die rechtlichen Hürden sind hoch.



