Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führt seit Anfang Februar Ermittlungen gegen den CSU-Bürgermeister Michael K. (Name geändert) aus einer Kleinstadt am Rande Münchens. Ihm wird Besitz von kinderpornografischem Material vorgeworfen. Trotz der schweren Vorwürfe zog der Familienvater seine Kandidatur nicht zurück und wurde am 22. März mit rund zehn Prozentpunkten Vorsprung ins Amt gewählt.
Razzien im Februar und März
Am 18. Februar durchsuchten Ermittler das Wohnhaus und das Büro des Kommunalpolitikers. Leitender Oberstaatsanwalt Thomas Goger, Sprecher der Bamberger Strafverfolgungsbehörde, bestätigte auf Anfrage: „Ich kann bestätigen, dass bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern Ermittlungen gegen einen Kommunalpolitiker wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Inhalte geführt werden.“ Den Namen des Beschuldigten nannte er nicht. Nach Informationen der BILD sollen bei dem Familienvater nicht unerhebliche Datenmengen sichergestellt worden sein. Goger äußerte sich dazu nicht: „Die Auswertung der sichergestellten IT-Geräte ist noch nicht abgeschlossen.“
Wahlkampf trotz Ermittlungen
Für den Politiker wurde im Frühjahr keine Untersuchungshaft beantragt, „da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen“, so der Sprecher. Stattdessen führte K. seinen Wahlkampf weiter. Ob er die Stadtverwaltung über die Ermittlungen informiert hatte, ist unklar. Am 1. Mai nahm er bei der Einführung zum Bürgermeister feierlich von seinem Vorgänger die Amtskette entgegen.
Hinweis aus den USA
Nach BILD-Informationen soll die Behörde einen Hinweis aus den USA – von der gemeinnützigen Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) – erhalten haben. Die Einrichtung ist eng vernetzt mit Providern wie Meta, Microsoft oder Google, die ihre Datensätze auf Missbrauchsdarstellungen filtern.
Reaktion des Bürgermeisters und seines Anwalts
Der Politiker selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger, der Münchner Anwalt Philip Külb, erklärte BILD: „Unser Mandant kooperiert umfassend mit den Ermittlungsbehörden.“ Das Verfahren stehe nicht im Zusammenhang „mit der beruflichen bzw. dienstlichen Tätigkeit unseres Mandanten als Bürgermeister“. Und weiter: „Die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes stand und steht in keiner Weise infrage.“
Mögliche Konsequenzen
Bleibt der Bürgermeister im Amt? Sollte es zu einer Anklage und einem Prozess kommen, droht K. die Suspendierung. Der Münchner Top-Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed erklärt: „Spätestens im Fall einer Verurteilung drohen erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen. Bis zum Verlust des Amtes.“ Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung stelle sich aber gerade bei Delikten zum Nachteil von Kindern schnell die Frage, „ob das für ein Bürgermeisteramt notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit noch uneingeschränkt besteht“.



