Wahlrechtsreform stockt: Union und SPD uneins über Ausgestaltung
Wahlrechtsreform stockt: Union und SPD uneins

Die geplante Wahlrechtsreform in Deutschland kommt nicht voran. Union und SPD sind sich über die Ausgestaltung weiterhin uneinig. Die Union macht nun Druck auf den Koalitionspartner, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform endlich umzusetzen.

Union drängt auf Umsetzung

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Die Reform des Wahlrechts muss kommen, sie steht im Koalitionsvertrag. Wenn jemand zum Gelingen dieses Koalitionsvertrags beitragen will, muss er sich auch an die Dinge halten, die wir vereinbart haben. Ohne diese Vereinbarung hätte die CSU den Koalitionsvertrag nicht unterschrieben.“ Die Union sieht die Reform als zentralen Bestandteil der Koalitionsvereinbarung und fordert von der SPD, sich an die Absprachen zu halten.

SPD fordert Parität

Ein Haupthindernis für eine Einigung ist die Forderung der SPD nach Parität im Bundestag. Die Sozialdemokraten wollen, dass der Bundestag künftig zur Hälfte aus Frauen und Männern besteht. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, verteidigte diese Position: „Wir haben seit 77 Jahren im Grundgesetz stehen, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Aber im Parlament erleben wir eher einen Rückschritt, einen Rückgang des Frauenanteils. Dagegen wollen wir vorgehen.“ Die SPD sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Geschlechterparität zu verbessern.

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Wahlrechtskommission evaluierte Optionen

Im Koalitionsvertrag war die Einsetzung einer Wahlrechtskommission vereinbart worden. Diese sollte das von der Ampel-Koalition 2023 eingeführte Wahlrecht evaluieren und bis 2025 Reformvorschläge vorlegen. Ziel war es, sicherzustellen, dass „jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“. Zudem sollte die Kommission prüfen, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen erreicht werden kann und ob das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden soll.

Größe des Bundestags als Streitpunkt

Das von der Ampel beschlossene Wahlrecht hatte den Bundestag von 736 auf 630 Abgeordnete verkleinert. Diese Verkleinerung soll nach dem Willen beider Parteien nicht rückgängig gemacht werden. Hoffmann betonte: „Es bleibt unser Ziel, dass sich der Bundestag nicht vergrößert. 630 Abgeordnete – das muss die Orientierungsgröße sein. Dieses Ziel ist auch erreichbar.“ Fechner warnte jedoch vor den Reformvorstellungen der Union: „Wir sollten kein Wahlrecht beschließen, das das Risiko einer Vergrößerung auf bis zu 750 Abgeordnete beinhaltet.“

Probleme mit dem Ampel-Wahlrecht

Die Ampel hatte Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft, um die Größe des Bundestags zu begrenzen. Überhangmandate waren entstanden, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Mit der Reform wurden die Zweitstimmen entscheidend: Erhielt eine Partei mehr Direktmandate als Zweitstimmenmandate, gingen die Wahlkreissieger mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus – in 23 Wahlkreisen war dies der Fall. Die Union ist darüber empört, aber auch die SPD ist unzufrieden. Fechner sagte: „Dass nicht jeder Wahlkreis im Bundestag vertreten ist, ist ein Manko, das wir beseitigen wollen.“

Grabenwahlrecht als umstrittener Vorschlag

Die Union schlägt ein sogenanntes Grabenwahlrecht vor. Dabei würde die Hälfte der Sitze an direkt gewählte Wahlkreissieger vergeben, die andere Hälfte nach Zweitstimmenergebnis an Listenkandidaten – ohne Verrechnung der Direktmandate mit den Zweitstimmen. Dies würde die stärkste politische Kraft begünstigen, nach aktuellen Umfragen also AfD und Union. Wahlrechtsexperte Robert Vehrkamp vom Zentrum für Demokratieforschung der Leuphana Universität Lüneburg zeigte sich entsetzt: „Ich halte ein Grabenwahlsystem in der jetzigen polarisierten Situation des Parteiensystems für vollkommen unverantwortlich.“

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Die Union kann sich auch eine Neuauflage des 2020 mit der SPD beschlossenen Wahlrechts vorstellen. Dabei wurde die Größe des Bundestags begrenzt, indem drei Überhangmandate unausgeglichen blieben. Zudem sollte die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden. Vehrkamp hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass die SPD darauf eingeht: „Warum soll denn die SPD dieses Thema wieder auf den Tisch legen – in einer Situation, in der sie bis auf Weiteres keinerlei Aussichten hat, selbst Überhangmandate zu erzielen?“ Zudem sei die Größe des Bundestags bei diesem System unkalkulierbar: „Das wäre ein Vabanquespiel.“

Ausblick

Die Wahlrechtskommission hat ihre Arbeit abgeschlossen, wie Fechner mitteilte. Nun müsse der Koalitionsausschuss entscheiden, ob und wie das Wahlrecht geändert wird. Die Zeit drängt, denn die nächste Bundestagswahl rückt näher. Ob Union und SPD noch einen gemeinsamen Nenner finden, bleibt abzuwarten.