Rekord bei Einbürgerungen: 332.500 neue Deutsche in 2025
Rekord bei Einbürgerungen: 332.500 neue Deutsche

Höchststand bei Einbürgerungen: 332.500 neue Deutsche im Jahr 2025

Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Rekord erreicht. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte, erwarben 2025 rund 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies ist der fünfte Anstieg in Folge und der höchste Wert seit Beginn der Statistik im Jahr 2000.

Besonders häufig ließen sich Menschen aus Syrien einbürgern, gefolgt von Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit. Fast alle Fälle – genauer gesagt 91 Prozent – verteilen sich auf zwei Einbürgerungsarten: die sogenannten Regelfalleinbürgerungen, die einen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Deutschland voraussetzen, sowie die Miteinbürgerung von Ehepartnern und Kindern.

Doppelte Staatsbürgerschaft dominiert

Erst am Dienstag sorgte die Nachricht über die überwältigende Nutzung der doppelten Staatsbürgerschaft für politischen Wirbel in Berlin. Eine Umfrage des Mediendienstes Integration zeigt, dass die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die Daten erhoben haben, zwischen 85 und 98 Prozent lag. Die wenigen Neubürger, die keinen Doppelpass wählten, waren entweder vor der Einbürgerung staatenlos oder stammten aus Ländern wie Indien, Äthiopien oder Eritrea, die Mehrstaatigkeit nicht oder nur in Ausnahmefällen erlauben.

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Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat. Seitdem darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zuvor war dies nur für EU-Bürger sowie in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Zudem reichen seit der Reform fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßigen Aufenthalts für eine Einbürgerung aus. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich sogar nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung wurde jedoch von der schwarz-roten Bundesregierung im vergangenen Jahr wieder abgeschafft.

CDU-Politiker fordert strengere Regeln

Der CDU-Innenexperte Günther Krings kritisierte die Entwicklung und forderte eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. „Dass neue Einbürgerungen in so hoher Zahl zur doppelten Staatsbürgerschaft führen, ist keine gute Entwicklung“, sagte Krings der Nachrichtenagentur AFP. „Hier müssen wir gesetzgeberisch reagieren.“ Er sehe „dringenden Handlungsbedarf“.

Krings schlug vor, die rechtlichen Möglichkeiten zu erweitern, „dass Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit in besonderen Fällen auch wieder leichter verlieren können“. Gerade bei schweren Straftätern und Extremisten, die nach der Einbürgerung Verbrechen begehen, bestehe ein hohes öffentliches Interesse am Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft.

Zwar sei der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern bereits jetzt möglich, räumte Krings ein. „Die bisherigen Tatbestände zum Verlust des deutschen Passes reichen aber absolut nicht aus“, kritisierte er. „Wieso sollte jemand seinen deutschen Pass verlieren können, wenn er im Ausland Terrorhandlungen begeht – aber nicht im Inland?“

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