CDU, SPD und BSW einigen sich auf neues Polizeigesetz in Sachsen
CDU, SPD und BSW einigen sich auf Polizeigesetz

Die sächsische Minderheitskoalition aus CDU und SPD hat sich mit dem BSW auf ein neues Polizeigesetz verständigt. Wie der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner, mitteilte, ist damit der Weg für einen gemeinsamen Beschluss im Juni-Plenum freigemacht.

Wichtigste Verhandlungsergebnisse

Zu den zentralen Punkten der Einigung zählt der Verzicht auf die umstrittene US-Überwachungssoftware Palantir. Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, betonte: „Polizeiarbeit muss nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtsstaatlich bleiben. Deshalb wird es in Sachsen keine Abhängigkeit von einem privaten US-Unternehmen geben.“ Zudem bleibt der Einsatz von Tasern in Sachsen den Spezialeinheiten vorbehalten.

Hintergrund des Gesetzesentwurfs

Das Kabinett hatte im Februar seinen Entwurf für ein neues Polizeigesetz vorgestellt. Neben dem Taser-Einsatz regelt das Gesetz auch den Einsatz und die Abwehr von Drohnen, die verdeckte und automatisierte Kennzeichenerfassung sowie die rechtliche Grundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Diese ermöglicht der Polizei, im Einzelfall und unter Richtervorbehalt verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Wähner erklärte: „Uns als CDU war es wichtig, vor allem für die Abwehr von schweren Straftaten und Terrorismus, die sogenannte Quellen-TKÜ zu schaffen. Denn auch Kriminelle nutzen verschlüsselte Kommunikation wie WhatsApp & Co. – hier muss die Polizei auf Augenhöhe gegenhalten.“

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Kritik von den Grünen

Die Einigung stößt bei den Grünen auf scharfe Kritik. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Valentin Lippmann, sagte: „Das BSW hat sich für ein paar Feigenblattänderungen über den Tisch ziehen lassen.“ Die Einigung gehe zu Lasten der Bürgerrechte.

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