Wehrrecht: Neuregelung für Auslandsreisen wehrfähiger Männer
Wehrrecht: Neuregelung für Auslandsreisen

Änderung im Wehrrecht: Auslandsreisen wehrfähiger Männer

Das Verteidigungsministerium plant, die allgemeine Freistellung für längere Auslandsreisen wehrfähiger Männer gesetzlich neu zu regeln. Eine entsprechende Änderung des Wehrpflichtgesetzes wurde in das Reservestärkungsgesetz aufgenommen, das sich derzeit in der Abstimmung befindet, wie eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Regelung zu Auslandsaufenthalten nach Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes soll demnach auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt werden.

Hintergrund der Neuregelung

Zuvor hatten juristische Beschränkungen und eine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen im Wehrdienstgesetz für Aufregung gesorgt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) räumte einen Fehler ein und erließ eine Allgemeinverfügung, mit der die Regelung außer Vollzug gesetzt wurde. Diese Maßnahme stieß jedoch auf Kritik: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelte die Rechtmäßigkeit an. In einem Gutachten, das die Linke in Auftrag gegeben hatte, heißt es, die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 sei vermutlich rechtswidrig. Die Linken-Abgeordnete Desiree Becker warf Pistorius vor, seine Kompetenzen zu überschreiten und die Gewaltenteilung zu untergraben.

Rechtssicherheit durch Gesetzesänderung

Das Ministerium betonte, der schnellstmögliche Weg werde genutzt, um Rechtssicherheit zu schaffen und Unklarheiten auszuräumen. Die Allgemeinverfügung gelte nur für den Übergangszeitraum, bis das Reservestärkungsgesetz in Kraft trete, was noch in diesem Jahr geschehen solle. In der Sache ändere sich nichts: Eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte müsse derzeit nicht eingeholt werden.

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