Ungarn vollzieht einen politischen Kurswechsel: Der neue Ministerpräsident Peter Magyar hat per Regierungsverordnung den Zuzug von Gastarbeitern aus Nicht-EU-Ländern drastisch eingeschränkt. Neue Aufenthaltsgenehmigungen unter der bisherigen Gastarbeiter-Regelung der Vorgängerregierung von Viktor Orban werden mit sofortiger Wirkung nicht mehr erteilt. Dies geht aus einer Verordnung hervor, die in der Nacht zum Samstag im ungarischen Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Magyar setzt Wahlversprechen um
Magyar regiert seit dem 9. Mai, nachdem seine bürgerliche Tisza-Partei die Parlamentswahl am 12. April klar für sich entscheiden konnte. Die Einschränkung des Zuzugs von Gastarbeitern war ein zentrales Versprechen in seinem Wahlkampf. Der Orban-Bezwinger begründete diesen Schritt damit, dass mehr Ungarn in Beschäftigung kommen sollen. Zudem sollen Unternehmen davon abgehalten werden, die Löhne durch die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu drücken.
Zahlen und Fakten zur Gastarbeiter-Beschäftigung
Schätzungen zufolge sind in Ungarn rund 90.000 Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern beschäftigt. Dies entspricht etwa zwei Prozent aller in Ungarn erwerbstätigen Menschen. Diese Arbeitskräfte sind vor allem in der Akkumulator- und Kfz-Industrie, im Baugewerbe, als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft sowie bei Lieferdiensten tätig. Die meisten von ihnen stammen von den Philippinen, aus der Ukraine, China, Vietnam und Indien.
Reaktionen aus der Industrie
Industrie- und Arbeitgeberverbände reagierten alarmiert auf die neue Verordnung. Sie weisen darauf hin, dass in Ungarn in vielen Branchen bereits ein erheblicher Arbeitskräftemangel herrsche. Die Einschränkung des Gastarbeiter-Zuzugs könnte diesen Mangel weiter verschärfen und die Wettbewerbsfähigkeit ungarischer Unternehmen gefährden.
Details der Verordnung
Die Verordnung legt fest, dass bestehende Aufenthaltsgenehmigungen bis zu ihrem Ablauf gültig bleiben. Allerdings lässt sie offen, ob ablaufende Genehmigungen verlängert werden können. Der Stopp bedeutet kein vollständiges Ende für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Nicht-EU-Bürger. Vielmehr bezieht sich die Einschränkung auf die vereinfachte Gastarbeiter-Regelung der Orban-Regierung.
Diese Regelung hatte die relativ reibungslose Rekrutierung von Arbeitskräften außerhalb der EU über Vermittlungsagenturen ermöglicht, die von Orban-nahen Geschäftsleuten kontrolliert wurden. Auch diese Praxis hatte Magyar im Wahlkampf scharf kritisiert und angeprangert.
Mit dem Schritt will Magyar nicht nur den Arbeitsmarkt entlasten, sondern auch ein Zeichen für eine restriktivere Migrationspolitik setzen. Ob die Maßnahme langfristig Bestand haben wird, bleibt abzuwarten – insbesondere angesichts des anhaltenden Drucks aus der Wirtschaft.



