Sachsen fordert Abschaffung der Politikerbeleidigung
Sachsen will Politikerbeleidigung abschaffen

Sachsen fordert Abschaffung der Politikerbeleidigung

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat einen Antrag für die kommende Justizministerkonferenz eingebracht, der die Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung vorsieht. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ erklärte sie: „Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politikerinnen und Politiker halte ich nicht für erforderlich.“ Der entsprechende Paragraf 188 des Strafgesetzbuches habe bisher keine wirksame Prävention von Angriffen auf Amts- und Mandatsträger geleistet.

Antrag auf grundlegende Reform

Laut dem Antrag, der dem „Stern“ vorliegt, wird Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgefordert, „eine grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte“ zu prüfen. Als Alternative könnte der Tatbestand der Politikerbeleidigung auf Äußerungen beschränkt werden, die geeignet sind, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“. Geiert betonte, dass es nicht darum gehe, Politiker schutzlos zu stellen: Schwerwiegende Beleidigungen könnten weiterhin über den allgemeinen Tatbestand des Paragrafen 185 geahndet werden.

Sorge um Meinungsfreiheit

Die Ministerin argumentiert, dass der Straftatbestand der Politikerbeleidigung bei vielen Bürgern die Befürchtung schüre, „eine polemische Auseinandersetzung“ in der politischen Debatte sei „nicht mehr ohne Weiteres möglich“. Eine Reform solle die Rechtssicherheit erhöhen, den Persönlichkeitsschutz wahren und die Meinungsfreiheit stärken. Der Freistaat Sachsen fordert daher die Bundesregierung auf, die Politikerbeleidigung entweder ganz abzuschaffen oder zumindest stark einzuschränken und den Paragrafen 185 zu präzisieren.

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Steigende Fallzahlen

Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) verzeichnete im vergangenen Jahr 6246 Meldungen nach Paragraf 188 – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. 2024 waren es 4439 Fälle, 2023 noch 2598 und 2022 nur 1404. Diese Zahlen hatte das Bundeskriminalamt auf Anfrage des „Stern“ mitgeteilt.

Unterstützung aus der Union

Bereits Anfang des Jahres hatte sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Reform des Straftatbestands ausgesprochen. Später schloss sich der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) dieser Forderung an. Ein aktuelles Beispiel: Ein Facebook-Nutzer wurde vom Amtsgericht Heilbronn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte.

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