OVG-Entscheidung: CSD Dresden als Versammlung bestätigt
OVG: CSD Dresden als Versammlung eingestuft

Die Veranstalter des Christopher Street Day (CSD) in Dresden atmen auf: Das gesamte Fest darf als Versammlung stattfinden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Dienstag entschieden, dass neben dem traditionellen Umzug auch das mehrtägige Straßenfest als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes gilt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Ein Erfolg für die Versammlungsfreiheit

Ronald Zenker, Vorstandssprecher des CSD Dresden, zeigte sich erleichtert: „Die gestrige Entscheidung des OVG ist ein wichtiger Erfolg für den CSD Dresden und ein starkes Signal für die Versammlungsfreiheit.“ Wochenlang hatte es Streit um die Einstufung des Straßenfestes gegeben, das vom 4. bis 6. Juni stattfinden soll.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Landesdirektion Sachsen hatte zuvor entschieden, dass nur der Umzug als Versammlung gelte, das mehrtägige Straßenfest hingegen als kommerzielle Veranstaltung eingestuft werden müsse. Dies hätte für die Organisatoren erhebliche finanzielle Konsequenzen gehabt: Sie hätten unter anderem die Kosten für Sicherheit und Reinigung selbst tragen müssen.

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Der CSD sei jedoch nie bloße Unterhaltung gewesen, betonte Zenker: „Pride beginnt mit Protest, mit Sichtbarkeit und mit dem Einsatz für gleiche Rechte und gesellschaftliche Teilhabe.“ In einer Zeit, in der queere Menschen wieder verstärkt Anfeindungen ausgesetzt seien, bleibe der CSD ein Ort für Demokratie, Solidarität und eine offene Gesellschaft.

Bedeutung der Entscheidung

Die OVG-Entscheidung stellt klar, dass der CSD in seiner Gesamtheit als politische Demonstration zu werten ist. Damit wird die Versammlungsfreiheit gestärkt – ein wichtiges Zeichen, gerade in Zeiten zunehmender Diskriminierung. Der CSD wird jährlich in vielen Städten gefeiert, um für die Rechte von Homosexuellen und anderen queeren Menschen einzutreten und gegen Diskriminierung zu protestieren.

Die Organisatoren des CSD Dresden können nun planmäßig das Fest vorbereiten, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen fürchten zu müssen. Die Freude über den Beschluss ist groß: „Wir sind überglücklich, dass das Gericht unsere Sichtweise bestätigt hat“, so Zenker abschließend.

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