Marius Borg Høiby aus U-Haft entlassen: Besuch bei kranker Mutter Mette-Marit
Marius Høiby aus U-Haft entlassen

Gericht entscheidet: Marius Borg Høiby wird aus U-Haft entlassen

Oslo. Wegen der kritischen Gesundheit seiner Mutter Mette-Marit hat Marius Høiby erneut um Freilassung aus der Untersuchungshaft gebeten – mit Erfolg. Das Bezirksgericht Oslo entschied am Montagnachmittag, dass der 29-jährige Norweger die Haftanstalt verlassen darf, um seine kranke Mutter zu besuchen.

Kronprinzessin Mette-Marit auf Warteliste für Lungentransplantation

Die schwer erkrankte norwegische Kronprinzessin Mette-Marit steht auf der Liste für eine Lungentransplantation. Das bestätigte der königliche Hof am Freitag – einen Tag, nachdem die 52-Jährige die Universitätsklinik in Oslo aufgesucht hatte. „Aufgrund ihrer lebensbedrohlichen chronischen Lungenerkrankung und nach eingehenden Gesundheitsuntersuchungen wurde Ihre Königliche Hoheit Kronprinzessin Mette-Marit auf die Liste für eine Lungentransplantation gesetzt“, teilte der Hof mit. Der zuständige Lungenarzt Are Holm erklärte, der Zustand der Kronprinzessin sei ernst.

Marius Høiby beantragte Freilassung wegen Mutter

Marius Borg Høiby, der seit dem 1. Februar in Untersuchungshaft sitzt, hatte am vergangenen Freitag seine Freilassung beantragt – mit Verweis auf den Gesundheitszustand seiner Mutter. Mehrere norwegische Medien berichteten darüber. Høiby hatte sich dafür ausgesprochen, seine Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel fortzusetzen. Noch am selben Tag lehnte die Staatsanwaltschaft den Antrag ab. „Wir haben diesen geprüft und entschieden, ihn nicht von Amts wegen freizulassen“, zitierte die Zeitung VG die Polizeianwältin Oda Karterud.

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Doch nachdem der 29-Jährige erneut einen Antrag auf Freilassung gestellt hatte, stand er am Montagnachmittag vor Gericht. Diesmal verhandelte das Bezirksgericht Oslo. Und das entschied, dass Høiby aus der U-Haft entlassen wird, um seine kranke Mutter besuchen zu können. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre von Høiby darstellen würde, ihn in diesem Fall weiter in U-Haft zu lassen. „Nach Ansicht des Gerichts ist die Rückfallgefahr in der aktuellen Situation noch immer gering, insbesondere da es sich nicht nur um einen Verstoß gegen die verhängte einstweilige Verfügung handelt. Dies ist für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Bedeutung. Eine fortgesetzte Inhaftierung wäre jedoch nicht nur für Høiby, sondern auch für seine Mutter in ihrer ohnehin schon schwierigen Lage eine erhebliche Belastung“, zitiert die Zeitung VG aus dem Urteil.

„Es ist unerträglich, im Gefängnis zu sein, während meine Mutter so krank ist“, hatte Marius zuvor gesagt, wie die Zeitung VG aus dem Gerichtssaal berichtete. „Ich bin übrigens komplett drogenfrei, und das schon seit geraumer Zeit“, fügte der 29-Jährige hinzu. Er habe zudem nicht vor, das Land zu verlassen, und wolle zu Hause bei seiner Mutter bleiben.

Bereits am Samstag: Treffen außerhalb des Gefängnisses genehmigt

Bereits am Samstag war bekannt geworden, dass Høiby an einem Treffen außerhalb des Gefängnisses teilnehmen darf, bei dem es um den Gesundheitszustand der Kronprinzessin geht. Der norwegische Strafvollzugsdienst genehmigte dafür eine sogenannte Vorführung. In der Praxis würde es bedeuten, dass ein Häftling unter Begleitung von Justizvollzugsbeamten vorübergehend die Haftanstalt verlassen darf. Das berichtet der norwegische Sender NRK.

Kontakt zur Mutter trotz Auflagen

Zuvor hatte das Gericht befunden, dass die Gefahr bestehe, dass Høiby die einstweilige Verfügung, die ihn vom Kontakt mit seiner Ex-Freundin fernhalten soll, missachten könnte. Doch die Anwältin der als „Frogner-Frau“ bekannten Ex schrieb in einer E-Mail an NRK: „Sie habe gesagt, dass sie immer noch eine einstweilige Verfügung wolle, aber sie werde ihn nicht daran hindern, seine Mutter in dieser schwierigen Zeit kennenzulernen.“

Marius’ Verteidiger Petar Sekulić äußerte sich dazu gegenüber NRK: „Die Wahrscheinlichkeit, dass er gegen die einstweilige Verfügung verstoßen wird, ist sehr gering.“ Zudem betonte er: „Das ist eine große Belastung für ihn. Er macht sich große Sorgen um seine Mutter und möchte jetzt in ihrer Nähe sein.“

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Untersuchungshaft in Norwegen: Freilassung nur bei wichtigen Gründen

Eine Freilassung aus der Untersuchungshaft ist in Norwegen an strenge Voraussetzungen geknüpft, wie die Zeitung VG erklärt. Einen regulären Hafturlaub gibt es nicht – wohl aber eine befristete Entlassung, wenn „wichtige Gründe des Wohlergehens“ vorliegen. Darunter fallen laut norwegischem Strafvollzugsdienst gesundheitliche Gründe oder bedeutende Familienereignisse wie Todesfälle, Hochzeiten oder Konfirmationen.

Prozess gegen Høiby: Urteil am 15. Juni erwartet

Høiby sitzt seit dem 1. Februar in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen Høiby ist abgeschlossen, ein Urteil wird am 15. Juni erwartet. Høiby ist in 40 Punkten angeklagt. Die Hälfte der Anklagepunkte bezieht sich auf seine Beziehung zu einer jungen Frau, mit der er seit Herbst 2023 zusammen war. Er gab zu, unter Alkohol- und Kokain-Einfluss gegenüber seiner damaligen Freundin gewalttätig geworden zu sein und Dinge in ihrer Wohnung zerstört zu haben. Dem Norweger werden auch vier Vergewaltigungen vorgeworfen. Die mutmaßlichen Opfer soll Mette-Marits Sohn bei den Taten gefilmt haben. Die Vergewaltigungsvorwürfe hat Høiby stets abgestritten. Die Staatsanwälte hatten als Strafe sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Høibys Verteidiger hatten dagegen für eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. In Bezug auf die Vergewaltigungsanklagen solle er dagegen freigesprochen werden, meinten seine Anwälte.