Politikerbeleidigung: Sachsens Justizministerin will Straftatbestand abschaffen
Geiert will Politikerbeleidigung aus Strafgesetz streichen

Geiert: Politikerbeleidigung soll kein eigener Straftatbestand mehr sein

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) plant einen Vorstoß zur Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung. Die Justizminister der Länder und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sollen die Abschaffung des entsprechenden Paragrafen bei ihrer Konferenz in Hamburg in der kommenden Woche beraten und im besten Fall beschließen, erklärte das Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur.

Begründung: Kein effektiver Schutz durch Paragraf 188

„Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politikerinnen und Politiker halte ich nicht für erforderlich“, begründete Geiert den Vorstoß im „Stern“. Der einschlägige Paragraf 188 habe bisher keine Angriffe auf Amts- und Mandatsträger effektiv verhindert. Stattdessen schüre er die Sorge, dass eine polemische Auseinandersetzung im politischen Diskurs nicht mehr ohne weiteres möglich sei, teilt das Ministerium weiter mit. Der Schutz politischer Mandatsträger sei zudem auch ohne den Paragrafen möglich, so die Argumentation.

Reform der Beleidigungsdelikte gefordert

Zudem schlägt Sachsens Justizministerin eine Reform der Beleidigungsdelikte im Strafgesetzbuch insgesamt vor, um die „Rechtssicherheit zu erhöhen, die Meinungsfreiheit zu schützen und den Persönlichkeitsschutz zu stärken“. Die aktuellen Regelungen zur Strafbarkeit von Beleidigungsdelikten seien teils unverständlich. Es brauche klare Grenzen. „Die Strafbarkeit von Worten, insbesondere von politischen Äußerungen, darf nicht uferlos werden“, so Geiert. „Es ist Zeit, dass wir das aktuelle Verhältnis von strafrechtlichem Ehrschutz und Meinungsfreiheit im deutschen Strafrecht kritisch überprüfen.“

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Die Diskussion über die Abschaffung des Paragrafen 188 kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Zahl der Beleidigungen gegen Politiker in den letzten Jahren gestiegen ist. Befürworter der Streichung argumentieren, dass die allgemeinen Beleidigungsdelikte ausreichen, um Persönlichkeitsrechte zu schützen, und dass ein Sonderstatus für Politiker die Meinungsfreiheit unnötig einschränke. Kritiker hingegen warnen vor einer Zunahme von Angriffen auf Mandatsträger, falls der spezielle Schutz wegfällt. Die Justizministerkonferenz in Hamburg wird zeigen, ob sich Geierts Position durchsetzen kann.

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