EU-Innenminister beraten über Einschränkung von Schutz für ukrainische Männer
EU berät über Schutzstatus ukrainischer Männer

EU-Innenminister beraten über Einschränkung des Schutzstatus für ukrainische Männer

Bei ihrem Treffen in Luxemburg haben die EU-Innenminister erstmals über eine drastische Reduzierung der Zahl ukrainischer Flüchtlinge in der Europäischen Union beraten. Im Mittelpunkt steht die mögliche Einschränkung des automatischen vorübergehenden Schutzes für ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren. Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) drängt darauf, diesen Personenkreis ab März 2027 nicht mehr nach der Massenzustrom-Richtlinie aufzunehmen.

Österreich fordert rasches Handeln

„Einen automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer soll es ab März 2027 nicht mehr geben. Die Ukraine selbst benötigt ihre männlichen Staatsbürger im wehrfähigen Alter“, erklärte Karner im Vorfeld des Treffens. Diese Maßnahme helfe sowohl Österreich als auch der Ukraine, da das Land seine Männer zur Verteidigung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft brauche. Aus dem Wiener Innenministerium hieß es, es gelte nun „rasch zu handeln“, um die Änderung rechtzeitig vorzubereiten und den Betroffenen Rechtssicherheit zu bieten.

Umsetzung und rechtliche Grundlagen

In Brüsseler Arbeitsgruppen, die die Ministertreffen vorbereiten, wird bereits über eine unbürokratische Umsetzung nachgedacht. Ein ukrainischer Ausreisestempel könnte künftig ausreichen, um zu entscheiden, ob ein Mann das Land legal verlassen hat. Die geplante Neuregelung soll nicht für Männer gelten, die sich bereits in der EU aufhalten. Nach ukrainischem Recht dürfen Männer zwischen 18 und 22 Jahren seit August 2025 wieder ausreisen und fallen daher nicht unter die neuen Regelungen. Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen hingegen einem Ausreiseverbot, mit Ausnahmen wie etwa alleinerziehenden Vätern.

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Zahlen und Fakten

Laut Bundesinnenministerium in Berlin hielten sich zum Stichtag 7. Februar knapp 1,16 Millionen Menschen in Deutschland auf, die aufgrund des Ukraine-Krieges seit Februar 2022 eingereist waren und vorübergehenden Schutz nach der Massenzustrom-Richtlinie erhalten hatten. Diese Richtlinie ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Schutz ohne langwieriges Asylverfahren.

EU verschärft Rückführungspolitik

Ein zweites großes Thema beim Treffen der Innenminister ist die EU-Rückkehrverordnung. Die EU hat kürzlich beschlossen, abgelehnte Asylbewerber künftig in Abschiebezentren („Return hubs“) in Drittstaaten außerhalb der EU zu bringen, falls eine sofortige Abschiebung in ihr Herkunftsland nicht möglich ist. Hintergrund ist, dass viele Herkunftsländer die Rücknahme verweigern, etwa aus Angst vor Kriminalität oder Belastungen für ihr Sozialsystem. Voraussetzung für solche Abschiebungen ist ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat, der die Flüchtlinge gegen Geld oder Visa-Vorteile aufnimmt. Deutschland und Österreich arbeiten intensiv daran, solche Vereinbarungen auszuhandeln. Als möglicher Kandidat gilt Uganda. Zusammen mit Dänemark, den Niederlanden und Griechenland bilden sie die „Gruppe der Umsetzer“, die bis Jahresende konkrete Abkommen anstrebt. Österreichs Innenminister Karner hatte sich bereits vor Jahren für diese Abschiebezentren eingesetzt und die Debatte in Brüssel maßgeblich vorangetrieben.

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