Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) strebt Berlin eine erweiterte Nutzung von Steuerdaten an. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Kriminelles Vermögen lässt sich nur einziehen, wenn wir die Vermögensverhältnisse auch vollständig aufklären können.“ Derzeit stoßen Ermittlungsbehörden jedoch an Grenzen, da wichtige Steuerdaten nicht verwendet werden dürfen. Dies erschwere die Aufklärung von Vermögenswerten unklarer Herkunft und schwäche ein zentrales Instrument gegen schwere und Organisierte Kriminalität, so die CDU-Politikerin.
Antrag bei der Justizministerkonferenz
Bei der Justizministerkonferenz der Länder in Hamburg bringt Badenberg einen Antrag ein, der die Verwertung steuerlicher Erkenntnisse zum Ziel hat. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) sollen gebeten werden, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ohne das bestehende Steuergeheimnis zu verletzen.
Herausforderungen bei der Vermögensabschöpfung
Kriminell erworbenes Vermögen soll sich für Täter nicht lohnen – ein Grundsatz der Strafverfolger. Trotz einer Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 gelingt es den Behörden häufig nicht, vorläufig eingefrorenes Vermögen endgültig einzuziehen. Um dies zu ändern, sei es „geradezu geboten, das Steuergeheimnis entsprechend einzuschränken“, heißt es in dem Antrag.



