Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Führungskräfte der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. Den beiden türkischen Staatsangehörigen im Alter von 54 und 46 Jahren wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen. Ein dritter Beschuldigter, 53 Jahre alt, muss sich wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden verantworten.
Vorwürfe gegen den Hauptangeklagten
Laut Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft soll der 54-Jährige über mehrere Jahre hinweg in leitender Funktion für PKK-Aktivitäten in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Halle verantwortlich gewesen sein. Seit Mitte 2025 habe er zudem die Position des Sektorleiters des PKK-Sektors „Nord“ innegehabt. Dieser Sektor umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen sowie Teile von Hessen. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme im November 2025 in Untersuchungshaft.
Geldeintreibung und Bestrafungsaktion
In seinen Funktionen soll der 54-Jährige vor allem die jährliche Eintreibung von Geldbeträgen von überwiegend kurdischen Bürgern in Deutschland für die PKK organisiert und überwacht haben. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, im Jahr 2017 eine Bestrafungsaktion gegen ein Opfer in Berlin angeordnet zu haben. Bei dieser Aktion wurde das Opfer durch einen unbekannten Täter mit einem Messerstich in den Rücken verletzt.
Rolle der weiteren Beschuldigten
Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, von 2015 bis 2018 als Stellvertreter des Hauptangeklagten fungiert zu haben. Der 53-Jährige soll die PKK im selben Zeitraum unterstützt haben, indem er Teile der eingetriebenen Gelder verwahrte und an andere Mitglieder weitergab. Zudem soll er gemeinsam mit dem 54-Jährigen die Bestrafungsaktion in Berlin organisiert haben.
Hintergrund zur PKK
Die PKK begann in den 1980er Jahren einen bewaffneten Kampf für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei, rückte später jedoch von der Forderung nach einem unabhängigen Staat ab. In Deutschland besteht seit 1993 ein Betätigungsverbot für die Organisation, die in der EU, der Türkei und den USA als Terrororganisation eingestuft wird. Im Rahmen eines erneuten Friedensprozesses zwischen der Türkei und der PKK hatte die Organisation ihre Auflösung angekündigt.
Das Oberlandesgericht Dresden muss nun über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Verhandlungstermin entscheiden.



