Neonazi Liebich wehrt sich gegen Auslieferung aus Angst vor Männerknast
Pilsen (Tschechien) – Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich (55) setzt seinen Kampf gegen die Auslieferung von Tschechien nach Deutschland fort. Gegen die bereits angeordnete Auslieferung hat Liebich nun Beschwerde eingelegt. Über diesen Rechtsbehelf muss nun das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, wie ein Gerichtssprecher in Pilsen am Montag bestätigte. Erst vor wenigen Tagen hatte das Landgericht die Überstellung des Neonazis nach Deutschland verfügt. Diese Entscheidung war jedoch noch nicht rechtskräftig. Bereits damals wurde erwartet, dass Liebich Rechtsmittel einlegen würde. Liebich begründet seinen Widerstand mit der Angst, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen.
Liebich beschäftigt zahlreiche Gerichte
Die 55-Jährige, die früher als Sven Liebich bekannt war, wurde 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Schon damals führte der Rechtsextremist die Justiz an der Nase herum. Vor dem geplanten Haftantritt ließ Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern. Dieser Schritt sorgte bundesweit für Aufsehen und führte zu einer Reihe von Gerichtsverfahren.
Schnelle Auslieferung bei Klageabweisung
Am 29. August 2025 sollte die Strafe im Frauengefängnis Chemnitz angetreten werden. Doch Liebich setzte sich stattdessen ins Ausland ab. Erst im April 2026 wurde der Rechtsextremist in Tschechien gefasst – und zwar in Männerkleidung. Seitdem sitzt Liebich dort in Haft. Bis zur Entscheidung des Prager Oberlandesgerichts bleibt Liebich weiterhin in tschechischer Haft. Wird die Beschwerde abgewiesen, könnte die Auslieferung rasch vollzogen werden. Laut dem Gerichtssprecher würden dann vermutlich nur wenige Tage bis zur Übergabe an die deutschen Behörden vergehen. In Deutschland soll Liebich in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz untergebracht werden.



