Gutachten: AfD erfüllt Kriterien der Verfassungswidrigkeit
Gutachten: AfD verfassungswidrig

Ein unabhängiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt zu dem Schluss, dass die AfD mehrere Kriterien der Verfassungswidrigkeit erfüllt. Die am Donnerstag in Berlin vorgestellte Ausarbeitung sieht einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde als gegeben an. Der Verein spricht keine explizite Empfehlung für ein Verbotsverfahren aus, hält einen solchen Schritt jedoch für erfolgversprechend.

Rassistisches Politikverständnis und Menschenwürdeverletzung

Projektleiter Bijan Moini verwies auf ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“ der AfD. Die Partei habe ein „ethnisch-kulturelles Volksverständnis“, definiere „unterschiedliche Klassen von Menschen“ und werte insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund ab. Das Konzept der Partei sei „die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung“ dieser Gruppen, so Moini.

Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stelle, existiere nicht mehr. Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.

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Werkzeuge der Partei: Ausgrenzen, Drohen, Verfolgen

Als Beispiele für die verfassungswidrigen Praktiken nannte Moini den Plan der AfD, Musliminnen mit Kopftuch das Betreten öffentlicher Gebäude zu verbieten, und das Konzept einer Geburtenprämie nur für Kinder, bei denen beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Zudem wolle die AfD politische Gegner unterdrücken, was das Demokratieprinzip verletze. Dies zeige sich etwa in der Ankündigung, Politiker anderer Parteien strafrechtlich zu verfolgen. Äußerungen mehrerer AfD-Politiker etwa gegen Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigten, dass „politisch motivierte Strafverfolgung“ zu den Zielen der Partei zähle. Eine solche Drohung sei „hochgradig einschüchternd“ und geeignet, Menschen vom politischen Diskurs fernzuhalten, so Moini.

Die Unvereinbarkeitsliste der Partei, auf der mehrere extremistische Organisationen stehen, diene nicht einer konsequenten Abgrenzung. Vielmehr unterscheide die Parteiführung bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was faktische Kooperation mit dem extrem rechten Vorfeld ermögliche, während formal Distanz gewahrt bleibe.

Umfangreiches Gutachten auf Basis öffentlicher Quellen

Für das 1500 Seiten lange, spendenfinanzierte Gutachten werteten acht Juristinnen und Juristen mehr als 30.000 Belege ausschließlich aus öffentlichen Quellen aus. Dazu gehörten etwa Partei- und Wahlprogramme, parlamentarische Initiativen, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts. Über drei Millionen Texteinheiten wurden ausgewertet. Das Gutachten wurde vom Staatsrechtler Christoph Möllers und von der Staatsrechtlerin Sophie Schönberger überprüft.

Ein Parteiverbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt. Zuletzt wurde im Frühsommer 2025 intensiv über einen solchen Schritt diskutiert. Damals stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei auf Grundlage eines eigenen Gutachtens als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Nach juristischer Intervention der AfD setzte das Kölner Verwaltungsgericht die Einstufung im Eilverfahren zunächst aus; das Hauptsacheverfahren läuft noch.

GFF: Gutachten liefert bessere Entscheidungsbasis

GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner sagte in Berlin, der Verein positioniere sich nicht zu einem möglichen Verbotsverfahren. Sie wünsche sich aber, „dass das Gutachten ernst genommen wird in Politik und Gesellschaft“. Es liefere eine „bessere Entscheidungsbasis“ als nur das BfV-Gutachten, sagte Valentiner. „Das Argument, ein Verbotsantrag werde scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar.“

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Moini ergänzte, unabhängig von der Verbotsfrage könne die GFF-Analyse zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, die sich gegen die AfD positionierten und deshalb davon bedroht seien, den Status der Gemeinnützigkeit oder Fördermittel zu verlieren.