Die AfD in Niedersachsen muss vorerst damit leben, dass der Landesverfassungsschutz sie als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstuft. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen entsprechenden Eilantrag des Landesverbandes ab. Damit bleibt die Höherstufung durch die Behörde vorläufig bestehen.
Hintergrund der Entscheidung
Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt geführt worden. Diese Phase konnte nicht noch einmal verlängert werden, sodass die Behörde entweder die Beobachtung beenden oder auf eine neue Grundlage stellen musste. Die Entscheidung fiel zugunsten der Höherstufung aus.
Reaktion der AfD
Die AfD klagte gegen diese Maßnahme. Der Landesvorsitzende Ansgar Schledde wies die Anschuldigungen, seine Partei sei verfassungsfeindlich, entschieden zurück. Der Verfassungsschutz verzichtete daraufhin zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen. Dennoch blieb die Hochstufung bestehen.
Gerichtliche Bewertung
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass sich bei der AfD Niedersachsen verfassungsfeindliche Bestrebungen belegen lassen. Konkret wurden Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip angeführt. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert, so das Gericht. Zudem gebe es Verbindungen zu Teilen der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind.
Der Charakter der Partei sei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt. Das Gericht attestierte ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild.
Weiteres Vorgehen
Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Vergleich mit anderen Bundesländern
In vier weiteren Bundesländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird die AfD auf Landesebene als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 mitgeteilt, dass es die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD legte das Bundesamt die Einstufung jedoch bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.



