AfD-Abgeordneter Jean-René Adam als DDR-Spitzel enttarnt
AfD-Politiker als DDR-Spitzel enttarnt

Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Jean-René Adam (61) hat während seiner Jugend als inoffizieller Mitarbeiter der DDR-Kriminalpolizei „K 1“ gearbeitet. Unter dem Decknamen „Hubert“ spitzelte er Jugendliche in Gera (Thüringen) aus. Dies geht aus einer Untersuchung einer Stasi-Überprüfungskommission hervor, die vor einem Monat stattfand. Auf Antrag von BILD gab das Stasi-Unterlagen-Archiv die Spitzel-Akte heraus.

Verpflichtung als Spitzel im Jahr 1983

Am 18. Januar 1983 verpflichtete sich der damals 18-jährige Adam handschriftlich als Polizei-Spitzel. Die Abteilung „K1“ der DDR-Kriminalpolizei arbeitete eng mit der Stasi zusammen. Die Akte von Adam wurde von der DDR-Geheimpolizei archiviert. In einem handschriftlichen Bericht vom 25. Oktober 1983 verriet „Hubert“ die Fluchtpläne eines Bekannten, der in die USA ausreisen wollte. Der Bekannte plante, als Matrose zur Handelsflotte zu gehen und dann nach Amerika zu gelangen. Adam notierte, dass die Äußerungen „durchaus ernst gemeint“ seien.

Reaktion des AfD-Politikers

BILD konfrontierte den AfD-Politiker mit seinem handschriftlichen Bericht. Adam erklärte: „Ich kann mich nicht daran erinnern. Ich weiß nicht mehr, um wen es sich da handelte.“ Bisher hatte er zu seiner Tätigkeit als K1-Spitzel gesagt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Gegenüber BILD räumte er nun ein, die Verpflichtung als inoffizieller Mitarbeiter sei „ein Fehler gewesen“. Er habe selbst die „Notbremse“ gezogen und die Zusammenarbeit beendet. Laut Akte endete die Zusammenarbeit, weil Adam sich für zehn Jahre als Soldat verpflichtete.

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Weitere Spitzeltätigkeit

In den Akten heißt es über Adams Spitzeltätigkeit: „Quelle zeigt sich willig bei der Lösung von konspirativen Aufgaben.“ Adam berichtete bei geheimen Treffen mit der DDR-Kriminalpolizei über mehrere Jugendliche. Teilweise äußerte er sich sehr despektierlich. Nach einem Treffen im Juni 1983 hielt die K1 Adams Aussagen über junge Frauen fest. So soll eine Frau „über einen sehr großen Bekanntenkreis verfügen, HWG-Person sein, sich sehr oft in der Quisisannabar aufhalten, gut gebaut sein“. „HWG-Person“ bedeutete im Behördenjargon „Personen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern“. Diese Bezeichnung und der Verrat von Fluchtplänen konnten schwere Folgen für die Betroffenen haben. HWG-Bezichtigte galten als „kriminell gefährdete Personen“ und wurden in gesonderten Karteien erfasst. Im schlimmsten Fall drohte Frauen sogar die Einweisung in geschlossene Krankenanstalten.

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