Verfassungsschutz darf AfD in Niedersachsen vorläufig hochstufen
AfD Niedersachsen: Verfassungsschutz-Hochstufung erlaubt

Das Verwaltungsgericht Hannover hat es dem niedersächsischen Landesverfassungsschutz gestattet, die AfD in Niedersachsen vorläufig als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einzustufen. Die Richter lehnten einen entsprechenden Eilantrag des AfD-Landesverbandes ab, wie das Gericht mitteilte.

Innenministerin Behrens begrüßt Entscheidung

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete die Entscheidung als einen „wichtigen Etappensieg“. „Die AfD Niedersachsen macht unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich“, erklärte die SPD-Politikerin. „Menschen mit Migrationshintergrund werden von ihr als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse betrachtet.“

Die Partei distanziere sich zudem nicht von radikalen oder gar extremistischen Positionen und Akteuren innerhalb der Partei oder in deren Umfeld. Darüber hinaus vertrete die AfD Positionen, die sich gegen die Menschenwürde sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip richteten, so Behrens weiter.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

AfD zeigt sich empört

Der niedersächsische AfD-Landeschef Ansgar Schledde reagierte mit Unverständnis auf den Gerichtsbeschluss. Er betonte, die AfD stehe „mit beiden Füßen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Schledde kündigte an, die Partei werde notfalls alle juristischen Instanzen durchlaufen, um gegen die Einstufung vorzugehen.

Grüne fordern Verbotsverfahren

Der Grünen-Innenpolitiker Michael Lühmann zeigte sich hingegen zufrieden und forderte weitergehende Schritte. „Mit Blick auf Radikalisierung, Vernetzung und ideologischer Verhärtung ist die AfD nicht mehr von der einstigen NPD zu unterscheiden“, sagte Lühmann. Der Beschluss sei ein klares Signal. „Wir sollten den eingeschlagenen Weg Richtung Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht weitergehen“, forderte er.

SPD sieht Bestätigung

Der SPD-Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke erklärte, die AfD habe sich über Jahre hinweg als Opfer politischer Verfolgung dargestellt. Die Gerichtsentscheidung zeige jedoch, dass die Maßnahmen des Verfassungsschutzes auf einer soliden rechtlichen Grundlage und einer umfangreichen Sammlung von Belegen beruhten.

Hintergrund der Hochstufung

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt geführt worden – eine Phase, die nicht noch einmal verlängert werden konnte. Die Behörde musste daher entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt.

Die AfD klagte gegen die Höherstufung. Der Landesvorsitzende Schledde wies die Anschuldigungen, seine Partei sei verfassungsfeindlich, zurück. Der Verfassungsschutz verzichtete daraufhin zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.

Gericht sieht verfassungsfeindliches Gesamtbild

Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen an Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen ließen. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert. Zudem gebe es unter anderem Verbindungen zu Teilen der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind.

Das Gericht bezog sich unter anderem auf Positionen der AfD, die auf einem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff beruhten. Außerdem würden in der rechtsextremistischen Szene gängige Begriffe wie „Bevölkerungsaustausch“, „Umvolkung“ oder „Volkstod“ verwendet, die auf eine rassistische Weltanschauung schließen ließen.

Der Charakter der Partei sei durch Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt, hieß es vom Gericht weiter. Es lasse sich ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren.

Rechtslage und weitere Schritte

Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Lage in anderen Bundesländern

In vier weiteren Bundesländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird die AfD auf Landesebene als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 mitgeteilt, dass es die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD legte das Bundesamt die Einstufung jedoch bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.