Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen vorerst hochstufen
AfD Niedersachsen: Verfassungsschutz darf hochstufen

Die AfD in Niedersachsen muss einen Rückschlag hinnehmen: Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag des Landesverbandes gegen die Höherstufung durch den Landesverfassungsschutz abgelehnt. Damit darf die Partei vorerst als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ eingestuft werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die AfD kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Hintergrund der Hochstufung

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt geführt worden – eine Phase, die nicht erneut verlängert werden konnte. Die Behörde musste daher entweder die Beobachtung beenden oder auf eine neue Grundlage stellen. Die AfD klagte gegen die Höherstufung. Der Landesvorsitzende Ansgar Schledde wies die Anschuldigungen, seine Partei sei verfassungsfeindlich, zurück. Der Verfassungsschutz verzichtete zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.

Gericht sieht verfassungsfeindliche Bestrebungen

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen belegen ließen. Konkret nannte das Gericht Stimmungsmache gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert. Zudem gebe es Verbindungen zu Teilen der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind. Der Charakter der Partei sei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt. Es lasse sich ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren. Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht.

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AfD kündigt juristisches Vorgehen an

Der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde zeigte sich am Montag „mit großem Unverständnis“ über die Entscheidung. Er betonte, die AfD stehe mit beiden Füßen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. „Alle anderslautenden Vorwürfe weisen wir entschieden zurück“, sagte Schledde. Die AfD werde „selbstverständlich notfalls durch alle juristischen Instanzen gehen, um gegen eine etwaige im Hauptsacheverfahren gleichlautende Entscheidung zu klagen“. Schledde warf dem Gericht vor, „ohne auch nur eine einzige konkrete Begründung in der Sache“ die Einschätzung des Verfassungsschutzes übernommen zu haben. „Ob diese Entscheidung dem Vertrauen in den Rechtsstaat dienlich ist, sei daher dahingestellt.“ Seiner Ansicht nach gründe die Hochstufung auf einer nicht tragfähigen Argumentationsgrundlage.

AfD in vier Bundesländern als rechtsextremistisch eingestuft

Bereits in vier Bundesländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird die AfD auf Landesebene als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 mitgeteilt, dass es die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD legte das Bundesamt die Einstufung jedoch bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.

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