Bas sorgt für Aufsehen: Motorradfahrerin will im Stau durchschlüpfen
Bas: Motorradfahrerin will im Stau durchschlüpfen

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat in der ARD-Talksendung von Caren Miosga für Aufsehen gesorgt. Die SPD-Chefin gab freimütig zu, sich mit ihrem Motorrad bei Staus durch die Autoschlange zu schlängeln. Auf Miosgas erstaunte Nachfrage, ob das denn erlaubt sei, antwortete Bas: „Ja, das muss man.“ Sie begründete ihr Verhalten mit der Hitzeentwicklung des Motorrads: „Wenn die Maschine heiß wird … ich muss Fahrtwind haben, insofern muss ich dann schon mal.“

Bas verteidigt ihr Verhalten

Bas forderte Autofahrer auf: „Jeder Autofahrer: bitte Platz machen, wenn Motorradfahrer kommen. Die müssen da durch.“ Als Miosga erneut Zweifel an der Legalität äußerte, beharrte Bas zunächst auf ihrer Position: „Doch!“ Erst später räumte sie ein: „Ich weiß es nicht ehrlicherweise.“ Das Publikum reagierte amüsiert, und Bas setzte noch einen drauf: „Das liegt wirklich daran, weil die Maschine im Stau heiß wird, und nicht alle haben eine Luftkühlung – und bevor eine Maschine anfängt zu brennen, sollte man gucken, dass man tatsächlich weiterkommen kann. Man sollte sich dann Wege suchen.“

Rechtliche Lage: StVO verbietet Lane Splitting

Doch Bas liegt falsch. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet das sogenannte Lane Splitting oder Filtering. Gemäß § 5 Abs. 1 StVO ist links zu überholen. Wer sich zwischen stehenden oder langsam fahrenden Autos durchschlängelt, überholt diese unzulässigerweise von rechts. Zudem muss ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden, was im Stau unmöglich ist. Auch die Nutzung der Rettungsgasse (§ 11 Abs. 2) oder des Standstreifens (§ 2 Abs. 1) ist nicht erlaubt.

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Bußgelder und Strafen drohen

Bei einfachem Rechtsüberholen drohen laut Bußgeldkatalog 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Wer den Standstreifen nutzt, zahlt 75 Euro und erhält ebenfalls einen Punkt. Bei Missbrauch der Rettungsgasse sind es mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Rechtsanwalt Tom Louven vom Portal Geblitzt.de warnt: „Auch wenn der Hitzekollaps droht, dürfen Motorräder nicht auf die Rettungsgasse ausweichen. Mitunter folgen dem Beispiel andere Verkehrsteilnehmer. Letztlich droht ein Stau an der Unfallstelle. Rettungskräfte gelangen dann nicht rechtzeitig an die Unfallopfer.“

Keine Ausnahmen bei Hitze

Entgegen Bas‘ Annahme gibt es keine Ausnahmen für überhitzte Motorräder. Die StVO gilt uneingeschränkt. Motorradfahrer sollten daher im Stau geduldig warten oder bei Überhitzungsgefahr eine Pause einlegen. Bas‘ humorvolle Forderung nach Platz für Motorradfahrer mag gut gemeint sein, ist jedoch rechtlich nicht haltbar.

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