Neustrelitz: Hauptausschuss übernimmt Entscheidung über Kulturfördermittel
Neustrelitz: Hauptausschuss entscheidet über Kulturfördermittel

Neustrelitz: Hauptausschuss übernimmt Entscheidung über Kulturfördermittel

In der Stadt Neustrelitz hat sich die Zuständigkeit für die Vergabe von Kulturfördermitteln grundlegend geändert. Künftig wird nicht mehr der Kulturausschuss, sondern der Hauptausschuss über die Mittelvergabe entscheiden. Diese Neuregelung wurde in der jüngsten Stadtvertretersitzung einstimmig von allen 26 anwesenden Mitgliedern beschlossen.

Lange Vorgeschichte führt zu Änderung

Die Entscheidung hat eine lange Vorgeschichte. Viele Jahre lang war der Kulturausschuss für die Vergabe der Kulturfördermittel in Neustrelitz zuständig. Diese Praxis funktionierte lange Zeit problemlos, bis im vergangenen Jahr eine Änderung der Kulturförderrichtlinie notwendig wurde. Auslöser war ein konkreter Fall: Der Kulturausschuss hatte Gelder für das Kunsthaus zur langen Kunst- und Einkaufsnacht abgelehnt, wobei Vertreter der Fraktionen CDU/FDP und der AfD diese Entscheidung mit Mängeln im Förderantrag begründeten.

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises stellte jedoch fest, dass der Kulturausschuss gar nicht berechtigt ist, über städtische Fördergelder zu entscheiden. Der Grund: Bei dem Ausschuss für Kultur und Tourismus handelt es sich lediglich um ein beratendes Gremium ohne Entscheidungsbefugnis in finanziellen Angelegenheiten.

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Von Bürgermeister-Entscheidung zum Hauptausschuss

Bürgermeister Andreas Grund (parteilos) brachte daraufhin in einer Stadtvertretersitzung eine Beschlussvorlage ein, die vorsah, dass künftig nur noch der Bürgermeister selbst über die Vergabe von Kulturfördermitteln entscheiden sollte. Dieser Vorschlag stieß jedoch auf breiten Unmut unter den Stadtvertretern. Der allgemeine Konsens lautete, dass entweder der Hauptausschuss oder die gesamte Stadtvertretung über die Mittelvergabe entscheiden sollte – nicht das Stadtoberhaupt allein.

Die schließlich verabschiedete und aktualisierte Vorlage sieht nun vor, dass der Hauptausschuss die Entscheidungsbefugnis erhält, während der Kulturausschuss weiterhin beratend tätig bleibt. Diese Lösung fand bei allen Beteiligten Zustimmung und wurde ohne Gegenstimmen angenommen.

Praktische Auswirkungen und Fristen

Für die praktische Umsetzung bedeutet die Änderung, dass Förderanträge für das kommende Jahr bis spätestens 31. August bei der Stadtverwaltung eingereicht werden müssen. Diese Frist soll gewährleisten, dass ausreichend Zeit für die notwendigen Beratungen und Entscheidungsprozesse im Hauptausschuss bleibt. Die Neuregelung stärkt die demokratische Kontrolle über die Kulturförderung und stellt sicher, dass Entscheidungen über öffentliche Mittel in einem dafür legitimierten Gremium getroffen werden.

Die Diskussion um die Kulturfördermittel in Neustrelitz zeigt, wie wichtig klare Zuständigkeiten und transparente Verfahren in der kommunalen Kulturpolitik sind. Mit der einstimmigen Entscheidung für den Hauptausschuss als zuständiges Gremium hat die Stadtvertretung einen Weg gefunden, der sowohl rechtlichen Anforderungen als auch dem demokratischen Willen der Vertreter entspricht.

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