Prenzlau: Grundstückseigentümer müssen Gehwege reinigen
Prenzlau: Reinigungspflicht für Hausbesitzer

Die Stadt Prenzlau erinnert Hauseigentümer daran, auch vor ihrer eigenen Tür zu kehren. Denn die diesjährige Grundreinigung der Gehwege und Fahrbahnen sei in den Bereichen, für die die Stadt zuständig ist, bereits erfolgt, heißt es aus dem Rathaus.

Reinigungspflicht für Anlieger

Gemäß der geltenden Straßenreinigungssatzung müssen Anlieger bestimmte Reinigungsleistungen selbst erbringen. Ein Straßenverzeichnis gibt an, was und wo zu erledigen ist. „Ein Grundstück gilt auch dann als anliegend, wenn es durch Gräben, Böschungen, Grünanlagen oder Mauern von der Straße getrennt ist, jedoch weiterhin wirtschaftlich über diese erreichbar ist“, erläutert Ordnungsamtsleiter Matthias Schmidt in einer Mitteilung.

Eigentümer tragen Verantwortung

Die Reinigung umfasst demnach insbesondere die Beseitigung von Laub, Unkraut, Unrat und Streugut. Anfallender Kehricht ist laut Satzung unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen, denn auch die Anlieger sind für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich.

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Das Ordnungsamt hat auch außergewöhnliche Verschmutzungen eingeplant: „Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Unwettern oder starkem Laubfall ist die Reinigung unabhängig vom regulären Turnus umgehend durchzuführen. Wie die Eigentümer ihrer Pflicht nachkommen, bleibt ihnen überlassen – sie müssen jedoch sicherstellen, dass die Reinigung ordnungsgemäß erfolgt.“ Das bedeutet, dass sie auch eine Reinigungsfirma beauftragen können.

Halteverbote und Kontrollen

Gleichzeitig weist Ordnungsamtsleiter Matthias Schmidt darauf hin, dass zeitlich begrenzte absolute Halteverbote in der Stadt der Straßenreinigung dienen. Wenn Autofahrer diese ignorieren, drohen gebührenpflichtige Verwarnungen oder das Fahrzeug wird umgesetzt.

Beim zweiten Verstoß wird es teuer

Das Ordnungsamt kündigt für die kommenden Wochen Kontrollen an, um zu überprüfen, ob Anlieger ihren Reinigungspflichten nachkommen. Dazu Schmidt: „Dort, wo wir Grundstückseigentümer vor Ort antreffen, suchen wir natürlich das persönliche Gespräch.“ Denn Versäumnisse würden häufig auf Missverständnissen beruhen. So sei etwa der Winterdienst in der Satzung nicht mit der Verpflichtung zur Straßenreinigung gleichzusetzen. Wenn die Kontrolleure keine Gelegenheit haben, mit einem säumigen Grundstückseigentümer zu sprechen, bekommen sie eine schriftliche Aufforderung. Sollte die Kontrolleure auch danach keine Verbesserung feststellen, wird der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Bürgermeister bittet um Mithilfe

„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Hinweise und um ihre Mitwirkung für ein sauberes und sicheres Stadtbild“, sagt Bürgermeister Marek Wöller-Beetz.

Die komplette Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen einschließlich Winterdienst stellt die Stadt Prenzlau auf ihrer Website zur Verfügung.

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