Blitzermarathon im April: Anwalt klärt die wichtigsten Fragen zu Geschwindigkeitskontrollen
Blitzermarathon: Anwalt beantwortet häufigste Blitzer-Fragen

Speedweek im April: Verstärkte Blitzer-Kontrollen in fast allen Bundesländern

Vom 13. bis 19. April findet in fast allen Bundesländern Deutschlands wieder die sogenannte Speedweek statt, während der die Geschwindigkeitskontrollen deutlich intensiviert werden. Diese regelmäßige Aktion führt bei vielen Autofahrern zu Unsicherheiten und Fragen rund um die rechtlichen Aspekte von Blitzermessungen. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, beantwortet für die Schwäbische Zeitung die fünf häufigsten Fragen zu diesem leidigen Thema.

Dürfen Blitzer absichtlich versteckt aufgestellt werden?

Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Straßenverkehrsordnung kann grundsätzlich jederzeit und ohne Vorankündigung überprüft werden. Zwar wird vor manchen fest installierten Messanlagen zusätzlich zur regulären Beschilderung teilweise auf Radarkontrollen hingewiesen, doch ist dies rechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Behörden sind somit nicht verpflichtet, Blitzerstationen besonders kenntlich zu machen oder vorher anzukündigen.

Welche Angriffspunkte gibt es gegen einen Bußgeldbescheid?

Für einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid sind einwandfreie Beweise unerlässlich. Fehlt beispielsweise die vorschriftsmäßige Eichung eines Messgeräts, ist die Messung im Zweifel nicht verwertbar. Einer der häufigsten Gründe für die Einstellung von Verfahren sind fehlende oder qualitativ schlechte Messfotos, die eine Identifizierung des Fahrers unmöglich machen. Auch menschliches Versagen kann eine Rolle spielen: Haben Polizisten ihr mobiles Messgerät falsch ausgerichtet, kann die gesamte Messung hinfällig werden. Da Laien in der Regel nicht alle Besonderheiten, Vorschriften und die aktuelle Rechtsprechung kennen, lohnt sich in jedem Fall die Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt.

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Was passiert, wenn man auf dem Messfoto nicht zu erkennen ist?

Bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es in Deutschland keine Halterhaftung. Nur der tatsächliche Fahrer oder die Fahrerin kann ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot erhalten. Die Behörden müssen daher die Person, die gefahren ist, zweifelsfrei ermitteln und den entsprechenden Nachweis erbringen. Gelingt dies nicht, ist das Verfahren im Zweifel einzustellen oder die betroffene Person freizusprechen. Wenn ein Verfahren eingestellt werden muss, weil der Halter keine Angaben macht und kein Fahrer ermittelt werden kann, droht dem Halter für eine gewisse Zeit die kostenpflichtige Auferlegung eines Fahrtenbuchs.

Darf man andere Fahrzeuge per Lichthupe vor Blitzern warnen?

Es ist rechtlich nicht erlaubt, mit der Lichthupe andere Autofahrer vor Geschwindigkeitsmessgeräten zu warnen. Sogenannte Schall- und Leuchtzeichen dürfen nach Paragraf 16 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nur gegeben werden, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht. Eine Gefährdung in diesem Sinne ist bei Geschwindigkeitsmessungen allerdings nicht gegeben. Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld von fünf bis zehn Euro geahndet werden. Handzeichen oder Warnschilder sind hingegen nicht verboten: Autofahrer dürfen daher andere Verkehrsteilnehmer auf Messungen oder Polizeikontrollen aufmerksam machen, solange sie dadurch nicht abgelenkt oder behindert werden.

Kann man zu schnell für den Blitzer sein?

Einige in Deutschland eingesetzte Messsysteme erfassen Geschwindigkeiten bis zu 320 km/h. Wird diese bauartbedingte Höchstgrenze überschritten, bedeutet das für den Fahrer allerdings keine Straffreiheit. In einem solchen Fall wird zwar kein exakter km/h-Wert mehr im Bußgeldbescheid aufgeführt, aber das Gerät dokumentiert dennoch rechtssicher, dass die maximale Messgrenze der Anlage überschritten wurde. Juristisch wird dann dieser Maximalwert des Messbereichs als Grundlage für die Sanktion herangezogen. Auf die Strafe hat dies letztlich keine Auswirkungen, da das vom Bußgeldkatalog vorgesehene Höchstmaß der Sanktionen bereits bei Überschreitungen von über 70 km/h ohnehin voll ausgeschöpft ist.

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