Ehevertrag vor der Hochzeit: Wann er sinnvoll ist und was Paare beachten müssen
Der Hochzeitstag gilt als einer der schönsten Tage im Leben eines Paares, doch er markiert auch einen entscheidenden rechtlichen Wendepunkt. Trotz der tiefgreifenden Veränderungen, die eine Ehe mit sich bringt, schließen Schätzungen zufolge nur etwa zehn Prozent aller Paare einen Ehevertrag ab. Rechtsexpertin Britta Beate Schön von Finanztip erläutert, in welchen Fällen ein solcher Vertrag empfehlenswert ist, welche Risiken häufig unterschätzt werden und welche Fragen vor der Trauung unbedingt geklärt werden sollten.
Wer profitiert von einem Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Paare mit der gesetzlichen Regelung der Zugewinngemeinschaft nicht einverstanden sind. Diese sieht vor, dass der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs bei einer Scheidung hälftig geteilt wird. Britta Beate Schön betont: „Wenn einer der Partner selbstständig ist, kann es ratsam sein, die gesetzliche Zugewinngemeinschaft anzupassen, um beispielsweise eine Firma, Praxis oder Kanzlei im Falle einer Trennung zu schützen.“ Auch bei ungleichen Einkommen, dem Besitz einer Immobilie oder dem Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit kann ein Ehevertrag vorteilhaft sein.
Sophie Godt-Nordhues von der Bundesnotarkammer fügt hinzu: „Ein Ehevertrag ist besonders angeraten, wenn die Lebens- oder Vermögensverhältnisse vom sogenannten 'Durchschnittsfall' abweichen.“ Zudem kann ein Vertrag gezielt Rechte stärken, etwa durch die Verlängerung des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt über den dritten Geburtstag eines Kindes hinaus.
Wann ist ein Ehevertrag überflüssig?
Nicht in allen finanziellen Angelegenheiten ist ein Ehevertrag notwendig. Cornelia Maetschke-Biersack, Fachanwältin für Familienrecht, erklärt: „Bei Schulden haftet ein Partner nur für die Verbindlichkeiten des anderen, wenn dieser explizit mit unterschrieben hat. Ein Ehevertrag schafft hier keine Verbesserung.“ Erbschaften fallen grundsätzlich nicht in den Zugewinnausgleich, allerdings muss die Wertsteigerung eines geerbten Vermögens, wie etwa einer Immobilie, bei einer Scheidung ausgeglichen werden.
Was regelt ein Ehevertrag genau?
Typischerweise enthält ein Ehevertrag Regelungen zum Zugewinnausgleich, die entweder modifiziert oder ganz ausgeschlossen werden können. Britta Beate Schön erläutert: „Paare können zwischen Gütergemeinschaft, die auch bereits vorhandenes Vermögen einbezieht, oder Gütertrennung wählen, um wirtschaftlich getrennt zu bleiben.“ Zudem werden oft Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich, also die Teilung von Rentenansprüchen, festgelegt. Die Gestaltung hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und Lebensplänen ab.
Wer erstellt einen Ehevertrag und welche Kosten entstehen?
Ein Ehevertrag muss von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden, da private Absprachen rechtlich nicht bindend sind. Sophie Godt-Nordhues betont: „Vor der Beurkundung findet mindestens ein ausführliches Beratungsgespräch statt, um die persönliche und wirtschaftliche Situation zu besprechen.“ Bei komplexen Fällen oder Uneinigkeiten kann die Einbindung eines Anwalts sinnvoll sein, wobei hier oft zwei Anwälte notwendig sind, da diese parteiisch agieren.
Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Vermögen des Paares und dem Umfang der Beratung. Britta Beate Schön rechnet vor: „Bei einem gemeinsamen Vermögen von 50.000 Euro liegen die Notargebühren für einen einfachen Vertrag bei etwa 500 Euro. Zusätzliche anwaltliche Beratung kann weitere 2.500 Euro kosten.“ Mit steigendem Vermögen erhöhen sich die Gebühren, weshalb ein frühzeitiger Abschluss empfehlenswert ist.
Insgesamt zeigt sich, dass ein Ehevertrag nicht für jedes Paar notwendig ist, aber in vielen Fällen Klarheit und Sicherheit bieten kann. Paare sollten ihre individuelle Situation sorgfältig prüfen und professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.



