Endgültiger Freispruch für Satiriker El Hotzo im Trump-Kommentar-Prozess
Die Berliner Justiz hat einen langwierigen Rechtsstreit um einen satirischen Kommentar zum Attentat auf Donald Trump endgültig beendet. Das Kammergericht Berlin bestätigte in einem Revisionsverfahren den Freispruch für den Satiriker Sebastian Hotz, der unter dem Künstlernamen El Hotzo bekannt ist. Damit bleibt die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten aus dem Juli 2025 rechtskräftig, dass sich der 30-jährige selbsternannte "Internetclown" nicht der Billigung einer Straftat oder der Störung des öffentlichen Friedens schuldig gemacht hat.
Zweite Instanz bestätigt früheres Urteil
Der Fall erreichte zum zweiten Mal die Gerichtsbarkeit, nachdem die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den ursprünglichen Freispruch eingelegt hatte. Aus Sicht der Anklagebehörde hatte El Hotzo das Attentat während des US-Wahlkampfs im Juli 2024, bei dem Trump bei einer Kundgebung von einer Kugel am Ohr getroffen wurde, in einem sozialen Medien-Post gutgeheißen. Oberstaatsanwalt Frank Mohr argumentierte, die Äußerungen seien mit einer "gewissen Hetze" verbunden gewesen und überschritten die Grenzen der Satire.
Dagegen verteidigte Hotz' Rechtsvertreterin die Kommentare als eindeutige Witze, die nicht ernst zu nehmen seien. "Ein Witz bleibt ein Witz", betonte sie und äußerte Unverständnis über den "Verfolgungseifer" der Staatsanwaltschaft. Der Revisionsantrag der Anklage wurde schließlich verworfen, womit der Freispruch rechtskräftig wurde.
Umstrittene Beiträge und deren Folgen
In den kritisierten Beiträgen hatte Hotz die Schüsse auf Trump mit dem "letzten Bus" verglichen und kommentiert: "Leider knapp verpasst." In einer ergänzenden Bemerkung schrieb er: "Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben." Obwohl Hotz die umstrittenen Posts kurz nach der Veröffentlichung löschte, lösten sie einen massiven Shitstorm in Online-Medien aus und führten zu knapp 50 Strafanzeigen von verschiedenen Seiten.
In seinem abschließenden Statement vor Gericht bezeichnete sich Hotz erneut als "Internetclown", der viel Meinung und Empörung habe, "aber sehr wenig Ahnung". Er betonte, dass Satire auch unlustig und "saublöd" sein dürfe und äußerte Verwunderung darüber, dass ausgerechnet er den öffentlichen Frieden gestört haben soll.
Bedenken über Auswirkungen auf Satirefreiheit
Vor dem Prozess hatte sich Hotz persönlich frustriert geäußert und davor gewarnt, dass sein Fall als gefährliches Exempel dienen könnte. "Im Falle meiner Verurteilung müssen Satirikerinnen und Satiriker damit rechnen, dass jeder Witz und jeder Post juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte, solange er von genügend Menschen absichtlich missverstanden wird", erklärte der Comedian gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Er fügte hinzu: "Das ist eine Welt, in der ich ungern leben möchte." Mit der nun bestätigten Entscheidung des Kammergerichts bleibt die satirische Freiheit in diesem konkreten Fall gewahrt, während die Debatte über die Grenzen von Humor und Meinungsäußerung in digitalen Räumen weiter andauert.



