Tod in der JVA-Liebeszelle: Gericht verurteilt Ehemann nach tödlicher Würgeattacke
Das Landgericht Stendal hat einen 38-jährigen deutschen Häftling wegen der Tötung seiner 35-jährigen Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die tragische Tat ereignete sich Anfang April 2025 in der Justizvollzugsanstalt Burg, dem größten und modernsten Gefängnis in Sachsen-Anhalt, während eines Besuchs in der sogenannten Liebeszelle.
Streit führte zu tödlicher Gewalt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Ehefrau während eines Streits tötete, der sich um den tatsächlichen Zeitpunkt seiner Entlassung drehte. Zeugen hatten belegt, dass der Häftling seine Frau in dieser Angelegenheit wiederholt belogen hatte. Im Zuge der Auseinandersetzung kam es zu einer tödlichen Würgeattacke, bei der die Frau durch Gewalt gegen den Hals ums Leben kam.
Die 35-jährige Frau war in der Liebeszelle tot aufgefunden worden, nachdem eine Justizvollzugsbeamtin am Ende der Besuchszeit den leblosen Körper entdeckt hatte. Obwohl umgehend Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet wurden, blieben diese erfolglos. Die Beamtin betonte im Prozess, dass die Ehefrau vor dem Besuch normal und freudig erwartungsvoll gewirkt habe.
Sex-Unfall-These vom Gericht verworfen
Der Angeklagte hatte in einer nicht-öffentlichen Verhandlung die These eines Sex-Unfalls vertreten. Er erklärte, unter dem Einfluss von chemischen Cannabinoiden gestanden zu haben und während des Geschlechtsverkehrs zur Luststeigerung gewürgt zu haben, wodurch er die Kontrolle verloren habe. Eine Justizvollzugsbeamtin schilderte zudem, dass während des Besuchs über die Rufanlage ausschließlich Sexgestöhne einer Frau zu hören gewesen sei.
Das Gericht glaubte dieser Darstellung jedoch nicht. Der Vorsitzende Richter führte aus, dass der 38-Jährige zwar Drogen eingenommen habe, dadurch aber nicht seine Steuerungsfähigkeit verloren habe. Für wahrscheinlicher hielt die Kammer den bezeugten Streit als Tatmotiv.
Hintergründe der Beziehung und Haft
Die Familie des Opfers hatte während des Prozesses die Beziehung als weitestgehend harmonisch beschrieben. Das Paar hatte 2021 in der JVA Burg geheiratet, damit die Frau umfassendere Besuchsrechte erhielt. Der Anwalt der Familie räumte jedoch ein, dass Familienmitglieder den Häftling auch als manipulativ bezeichneten.
Der Mann war ursprünglich wegen Betrugs verurteilt worden und wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen in die JVA Burg verbracht worden. Er hätte dort noch weitere sechs Monate verbringen müssen.
Folgen für das Besuchskonzept
Nach dem Vorfall im April 2025 hatte die Anstaltsleitung der JVA Burg zunächst alle geplanten Langzeitbesuche ausgesetzt. Erst im Oktober desselben Jahres wurden sie wieder in den regulär dafür vorgesehenen Räumen möglich. Das Justizministerium in Magdeburg bestätigte, dass das anstaltsinterne Konzept zur Gewährung von Langzeitbesuchen inzwischen überarbeitet wurde.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung konnten jedoch keine vertiefenden Angaben zu den konkreten Änderungen gemacht werden. Im Besuchsraum selbst gibt es keine Überwachungskameras, was die genaue Rekonstruktion des Tatablaufs erschwerte. Das nun gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



