Journalist versteckte Beweise im Strumpf: Speicherkarte entscheidet über Strafmaß bei Rechtsextremismus-Angriff
Speicherkarte im Strumpf: Beweise entscheiden über Strafmaß bei Journalisten-Angriff

Speicherkarte im Strumpf: Ungewöhnliche Beweissicherung bei Journalisten-Angriff

Im Prozess um einen brutalen Angriff auf zwei Journalisten in Nordthüringen hat einer der Betroffenen vor Gericht geschildert, wie er während der Flucht vor rechtsextremen Tätern wichtige Beweise in seinem Strumpf versteckte. Die Aufnahmen auf dieser Speicherkarte könnten nun entscheidend für das Strafmaß der Angeklagten sein.

Todesangst und improvisierte Beweissicherung

Vor dem Landgericht Mühlhausen berichtete der heute 33-jährige Journalist, der sich auf die Berichterstattung über die rechtsextreme Szene spezialisiert hat, von den dramatischen Ereignissen im April 2018. Während er und sein Kollege im nordthüringischen Fretterode im Landkreis Eichsfeld unterwegs waren, um über ein mutmaßliches Treffen von Rechtsextremisten zu recherchieren, wurden sie von zwei Männern angegriffen.

„Ich hatte Todesangst“, sagte der Zeuge bei seiner Aussage. „Ich befürchtete, dass die Angreifer zurückkommen könnten, um es zu beenden.“ In dieser extremen Stresssituation gelang ihm jedoch eine bemerkenswerte Beweissicherung: Noch während der Flucht im Auto nahm er die Speicherkarte aus seiner Kamera, auf der er zuvor die Verfolger aufgenommen hatte, und versteckte sie in seinem Strumpf. Anschließend legte er eine zweite Speicherkarte in die Kamera ein.

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Vergessene Beweise und ihre Bedeutung

Der Schock des Übergriffs war so tiefgreifend, dass der Journalist stundenlang vergaß, dass er die entscheidende Speicherkarte noch besaß. „Diese SD-Karte ist mir erst am Abend wieder entgegen geploppt, als ich den Strumpf wechselte“, schilderte er vor Gericht. Die Aufnahmen zeigen die beiden Verfolger, obwohl diese später die Kamera mit der zweiten Speicherkarte entwendet haben sollen.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat zwei Rechtsextremisten wegen des Angriffs angeklagt, bei dem nach bisherigen Ermittlungen verschiedene Waffen zum Einsatz kamen:

  • Baseballschläger
  • Pfefferspray
  • Messer
  • Schraubenschlüssel

Rechtsstreit und politische Dimension

Eine Kammer des Landgerichts Mühlhausen hatte die beiden Angeklagten bereits 2022 für schuldig befunden, verhängte jedoch nur geringe Strafen. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil 2024 wegen erheblicher Rechtsfehler auf, sodass sich nun eine andere Kammer des Gerichts erneut mit dem Fall befassen muss.

Die Speicherkarte spielt dabei eine zentrale Rolle: Aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben die Angeklagten die Kamera des Journalisten geraubt. Bei einer Verurteilung wegen Raubes drohen deutlich höhere Strafen als bei einer Verurteilung ohne diesen Vorwurf.

Anhaltende Traumata und politische Vorwürfe

Der Journalist schilderte vor Gericht die anhaltenden psychischen Folgen des Angriffs: „Ich kann nicht in Ruhe in einem Raum sitzen, wenn die Tür in meinem Rücken ist“, sagte er. „Ich habe immer noch Flashbacks, wenn Autos laut aufheulend in meine Richtung fahren.“

Die Verteidiger der Angeklagten versuchten während der Verhandlung, die beiden Journalisten in die Nähe der linksextremen Gruppe „Antifa Ost“ zu rücken und forderten das Gericht auf, solche möglichen Verbindungen aufzuklären. Auf die Frage der Richterin, ob er Mitglied der Antifa sei, antwortete einer der Journalisten: „Ich definiere mich als Antifaschist, ja. Das sollte jeder Demokrat machen.“

Der Prozess verdeutlicht nicht nur die Gefahren für Journalisten, die über rechtsextreme Strukturen berichten, sondern auch die komplexen rechtlichen und politischen Dimensionen solcher Gewalttaten. Die im Strumpf versteckte Speicherkarte könnte nun zum entscheidenden Beweismittel werden, das über die angemessene Bestrafung der Täter entscheidet.

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