Sieben Jahre Haft für Missbrauchstäter: Mann missbrauchte Tochter eines Freundes
Sieben Jahre Haft für Missbrauchstäter in Mecklenburg-Vorpommern

Schwere Verurteilung in Schwerin: Sieben Jahre Haft für sexuellen Missbrauch

Das Landgericht Schwerin hat einen 36-jährigen Mann aus der Region Wismar zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat verurteilt. Der Angeklagte gestand während des Prozesses den wiederholten schweren sexuellen Missbrauch der kleinen Tochter eines Freundes sowie den Besitz von Kinderpornografie. Damit blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte.

Geständnis ersparte Opfer die Aussage

Der Vorsitzende Richter hatte dem Angeklagten eine maximale Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren in Aussicht gestellt, falls dieser ein vollständiges Geständnis ablegen würde. Daraufhin räumte der 36-Jährige alle ihm vorgeworfenen Taten ein. Durch sein umfassendes Geständnis ersparte der Mann dem jungen Opfer eine traumatische Aussage vor Gericht, was in solchen Verfahren als bedeutsamer Faktor gewertet wird.

Die Anklage warf dem Mann vor, das anfangs acht Jahre alte Mädchen wiederholt vergewaltigt oder ähnliche schwere sexuelle Handlungen an ihm vollzogen zu haben. Die Taten erstreckten sich über einen Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren und endeten laut Anklage, als das Kind neuneinhalb Jahre alt war. Insgesamt wurde der Angeklagte für fünfzehn konkrete Missbrauchsfälle verurteilt.

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Ermittlungen durch kinderpornografische Dateien

Die Ermittlungsbehörden waren dem Täter auf die Spur gekommen, nachdem er im Internet als Absender kinderpornografischer Dateien identifiziert worden war. Bei einer Hausdurchsuchung am 30. Juli des vergangenen Jahres wurden bei ihm mehrere Handys sichergestellt, deren forensische Auswertung den sexuellen Missbrauch des Mädchens eindeutig belegte.

Obwohl der direkte Missbrauch des Kindes bereits im Januar 2025 endete, setzte der Mann seine kriminellen Aktivitäten fort. Nach diesem Zeitpunkt tauschte er weiterhin mit mehreren Personen kinder- und jugendpornografisches Material aus, was ebenfalls in die Anklage und Verurteilung einfloss.

Vorbestrafter Täter mit krimineller Vergangenheit

Der jetzt verurteilte Mann ist den Ermittlungsbehörden nicht unbekannt. Bereits zuvor hatte er einen Strafbefehl wegen des Besitzes kinderpornografischer Aufnahmen erhalten. Diese Vorgeschichte floss in die aktuelle Urteilsfindung mit ein und unterstreicht das wiederholte kriminelle Verhalten des Angeklagten.

Die Verteidigung hatte im Prozess um eine milde Strafe gebeten, doch das Gericht folgte diesem Antrag nicht. Stattdessen verhängte es eine deutliche Freiheitsstrafe, die der Schwere der Taten Rechnung trägt. Das Urteil wurde am Landgericht Schwerin gesprochen und ist noch nicht rechtskräftig.

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