Erfurter Missbrauchsfall: Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin legen Revision ein
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat gegen das Urteil im Missbrauchsfall um den früheren Lehrer Nikolaus D. Revision eingelegt. Am 6. Februar 2026 wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 69 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Obwohl D. die Missbrauchsfälle im Verfahren gestand, wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung in zwei Fällen freigesprochen, da diese nicht zweifelsfrei belegt worden seien.
Neben der Staatsanwaltschaft hat auch eine Nebenklägerin, eine ehemalige Schülerin, das Urteil angefochten. Sie möchte durch die Revision prüfen lassen, ob die Freisprechung ihres früheren Lehrers in Bezug auf eine mutmaßliche Vergewaltigung rechtmäßig war. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sieben Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung zwei Jahre beantragte.
Neue Ermittlungen könnten folgen, da Ermittler laut Informationen neue Hinweise prüfen, die über Gremien des Königin-Luise-Gymnasiums an die Staatsanwaltschaft gelangt sein sollen. Bereits im Oktober 2025 wurde ein anderer Lehrer derselben Schule wegen langjährigen Missbrauchs zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt – dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.
Gaslobby fordert radikalen Kurswechsel beim Gebäudemodernisierungsgesetz
Während die Bundesregierung Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorlegen will, fordert eine Allianz aus Öl- und Gasverbänden einen grundlegenden Kurswechsel. Statt Einbaupflichten für klimafreundliche Heizungen sollen Energieanbieter verpflichtet werden, durch Grüngas- und Wasserstoffquoten immer mehr erneuerbare Brennstoffe in den Markt zu bringen.
Dies würde faktisch auf eine Abschaffung der bisherigen Heizungstauschpflicht hinauslaufen und Verbrauchern ermöglichen, weiterhin neue Gasheizungen einzubauen. Kritiker verweisen jedoch auf knappe Mengen und hohe Kosten. Höhere Grüngasquoten würden laut Branchenanalysen erhebliche Importe notwendig machen und die Gaspreise deutlich steigen lassen.
Energieberater betonen, dass sich unter diesen Bedingungen Wärmepumpen meist schneller rechnen würden und die Grüngas-Strategie Haushalte langfristig stärker belasten könnte. Die Debatte erinnert an frühere Kontroversen um das Gebäudeenergiegesetz und zeigt, wie intensiv Lobbygruppen versuchen, die Gesetzgebung zu beeinflussen.
Theo Müller verliert Klage: AfD-Unterstützer-Bezeichnung bleibt erlaubt
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Unternehmer Theo Müller als Unterstützer der AfD bezeichnet werden darf. Diese Aussage verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht, da es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ gebe und sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Theo Müller hatte die Bürgerbewegung Campact verklagt, die eine Kampagne gegen ihn mit Plakaten und Projektionen wie „Alles AfD, oder was?“ gestartet hatte. Anlass waren Müllers öffentliche Sympathien für AfD-Chefin Alice Weidel, die etwa bei seiner Geburtstagsfeier anwesend war.
Der Antrag seiner Anwälte auf einstweilige Verfügung blieb erfolglos, da das Gericht keine klare Distanzierung Müllers von der AfD sah. Müllers Anwalt Christian Schertz erklärte, sein Mandant sei CSU-Mitglied, habe niemals an die AfD gespendet und respektiere das Urteil trotz anderer Auffassung.
Weitere politische Entwicklungen
- Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius kritisiert US-Präsident Trumps Nähe zu Putin und dessen ungeschicktes Verhalten in den Ukraine-Verhandlungen
- Die Linke hat ihre Jugendsprecherin Martha Wüthrich suspendiert, nachdem diese den Gazakrieg mit dem Holocaust gleichgesetzt hatte
- Die katholische Kirche in Deutschland wählte Bischof Heiner Wilmer zum neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz
Wirtschaftliche Nachrichten
Lamborghini stoppt die Entwicklung seines Elektrosportwagens Lanzador. Der CEO bezeichnete das Projekt als „teures Hobby“ und verwies darauf, dass Kunden die „emotionale Verbindung“ zu Elektrofahrzeugen fehle.
Regionale Politik
Baden-Württembergs CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel gerät kurz vor der Landtagswahl wegen eines acht Jahre alten TikTok-Videos in die Kritik. Die Grünen-Abgeordnete Zoe Mayer veröffentlichte einen Interview-Mitschnitt, in dem Hagel das Aussehen einer Schülerin betont und darüber scherzt. Hagel nennt das Interview „Mist“ und vermutet eine Wahlkampfvolte.



