Raserin mit Tempo 176 gestoppt: Begründung war Angst um Osterkuchen im Ofen
Raserin mit Tempo 176: Angst um Osterkuchen als Begründung

Mit Höchstgeschwindigkeit zum Osterfest: Polizei stoppt Raserin wegen Backofen-Alarm

Kurz vor dem orthodoxen Osterfest hat eine Autofahrerin in Rumänien für einen außergewöhnlichen Polizeieinsatz gesorgt. Die Frau wurde mit einer Geschwindigkeit von 176 Kilometern pro Stunde auf einer schmalen Landstraße im Südosten des Landes gestoppt – eine Geschwindigkeit, die nach Polizeiangaben weit über dem erlaubten Limit lag.

Kulinarische Notlage als Rechtfertigung für Raserei

Als Begründung für ihr extrem schnelles Fahren nannte die Fahrerin eine ungewöhnliche Notsituation: Sie müsse dringend nach Hause, da sonst ihr traditioneller Osterkuchen im Backofen verbrennen würde. Bei dem Gebäck handelt es sich um den rumänischen „Cozonac“, einen Hefekuchen mit Rosinen oder Nüssen, der traditionell zu Ostern serviert wird.

Das zuständige Kreis-Polizeinspektorat Constanta kommentierte den Vorfall bei Facebook mit deutlichen Worten: Die Fahrerin habe mit dieser Geschwindigkeit „die Grenzen der Physik ausgetestet“ und versuche dies nun mit einem „kulinarischen Drama“ zu rechtfertigen.

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Konsequenzen für die übereifrige Bäckerin

Die Polizei reagierte auf den Vorfall mit spürbaren Konsequenzen:

  • Eine Geldbuße in Höhe von mehr als 1.800 Lei (umgerechnet etwa 350 Euro)
  • Entzug der Fahrerlaubnis für vier Monate

Die Behörden rechneten vor, dass der Bußgeldbetrag für „20 fertig gebackene Cozonacs in Premium-Qualität“ ausreichen würde. Zudem merkten sie an, dass die Frau nun „als Fußgängerin genug Zeit hat, alle Geheimnisse der Bäckerei zu erlernen“.

Hintergrund zum orthodoxen Osterfest

Der Vorfall ereignete sich am Wochenende des orthodoxen Osterfestes, das in Rumänien eine Woche nach dem katholischen und protestantischen Osterfest gefeiert wird. Die mehrheitlich orthodoxen Christen des Landes bereiten für dieses Fest traditionell den Cozonac-Kuchen zu, was die besondere Dringlichkeit der Fahrerin erklären könnte – wenn auch nicht rechtfertigt.

Die Polizei betonte in ihrer Stellungnahme, dass keine noch so dringende kulinarische Angelegenheit das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen rechtfertige. Der Fall dient als eindringliche Mahnung an alle Verkehrsteilnehmer, die Verkehrssicherheit stets über private Verpflichtungen zu stellen.

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