Prozessverzögerung: Mann gab sich als Teenager aus und missbrauchte 13-Jährige
Prozessverzögerung nach Missbrauch mit falscher Identität

Prozess gegen mutmaßlichen Missbrauchstäter verzögert sich durch Gutachten

Der Prozess gegen einen 23-jährigen Mann aus Wolfenbüttel in Niedersachsen, der beschuldigt wird, sich im Internet als Jugendlicher ausgegeben und so eine 13-jährige Schülerin an der Mecklenburgischen Seenplatte sexuell missbraucht zu haben, erfährt eine unerwartete Verzögerung. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat nun ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten im Vorfeld detailliert zu prüfen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Diese Untersuchung könnte mehrere Monate in Anspruch nehmen, während der der Prozess offiziell als unterbrochen gilt.

Hintergrund: Falsche Identität und tragische Begegnung

Im Frühjahr 2024 lernten sich das Mädchen aus einem Dorf bei Demmin und der Angeklagte über soziale Medien wie Snapchat kennen. Der Mann gab sich dabei als 15-jähriger Teenager aus, was das Vertrauen des jungen Mädchens gewann. Beide tauschten im Verlauf der Kommunikation auch intime Fotos aus, was die Beziehung vertiefte. Bei Besuchen zwischen Anfang April und Mitte Mai 2024 im Elternhaus der 13-Jährigen erlaubten deren Eltern sogar, dass beide im Zimmer des Mädchens übernachteten. In dieser Zeit soll es laut Anklage zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

Richter Manfred Thiemontz äußerte sich verwundert über das Verhalten der Eltern, die das gemeinsame Übernachten mit einem eigentlich unbekannten jungen Mann gestatteten. Erst als später bekannt wurde, dass der Mann nicht 15, sondern bereits 23 Jahre alt war, erstatteten sowohl die Mutter als auch das Mädchen Strafanzeige. Der Umgang mit dem Angeklagten wurde dem Mädchen daraufhin untersagt.

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Angeklagter macht keine Angaben und Lebensumstände

Im Gerichtsverfahren hat der Angeklagte, der allein per Zug angereist war, bisher keine Stellung zu den Tatvorwürfen der mehrfachen Vergewaltigung genommen. Nach eigenen Angaben besuchte er in seiner Heimat eine Förderschule, wird von einer Betreuerin bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten unterstützt, lebt aber ansonsten allein. Zuvor war er lange Zeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

Mögliche Konsequenzen des Gutachtens

Das psychologische Gutachten wird entscheidend für den weiteren Verlauf des Prozesses sein. Sollte der Angeklagte als schuldfähig oder teilweise schuldfähig eingestuft werden, erhält er ein reguläres Urteil. Falls er jedoch aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur als nicht schuldfähig bewertet wird, entfällt zwar ein Strafurteil, doch müsste dann über eine mögliche dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beraten werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Allgemeinheit und könnte eine alternative Form der Sicherungsverwahrung darstellen.

Die Verzögerung des Prozesses unterstreicht die Komplexität solcher Fälle, bei denen nicht nur die Tat selbst, sondern auch die psychische Verfassung des Täters eine zentrale Rolle spielt. Die Justizbehörden betonen, dass eine gründliche Prüfung unerlässlich ist, um gerechte und angemessene Entscheidungen zu treffen, die sowohl den Opferschutz als auch die Rechtsstaatlichkeit gewährleisten.

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