Prozess in Schweinfurt: Tödlicher Messerangriff auf Kollegin - Plädoyers stehen an
Prozess: Tödlicher Messerangriff auf Kollegin - Plädoyers

Prozess in Schweinfurt: Tödlicher Messerangriff auf Kollegin - Plädoyers stehen an

Mehr als neun Monate nach dem tödlichen Angriff auf eine Frau in einem Unternehmen im unterfränkischen Mellrichstadt nähert sich der Prozess vor dem Landgericht Schweinfurt seinem Höhepunkt. Am Montag werden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, zweier Nebenklagevertreter und der Verteidigung erwartet. Das Urteil in diesem aufwühlenden Verfahren könnte bereits am darauffolgenden Dienstag verkündet werden.

Eine Tat, die aus Wut und Hass geboren wurde?

Der Angeklagte, ein 22-jähriger Mann aus dem thüringischen Meiningen, hatte zu Beginn des Prozesses gestanden, seine Kollegin mit einem Messer getötet zu haben. In nüchternem Ton erklärte er: „Ich habe die Frau gehasst. Wir haben uns nicht gut verstanden.“ Er schilderte, wie er sich seit seiner Ausbildungszeit von der 59-jährigen Kollegin schlecht behandelt fühlte, was in ihm Zorn und Wut anstachelte.

Neben der Tötung der Kollegin soll der Verdächtige auch einen Vorgesetzten lebensgefährlich verletzt und einen weiteren Kollegen attackiert haben. Diese beiden Männer hatten versucht, der Frau während der brutalen Attacke am 1. Juli des vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön beizustehen.

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Staatsanwaltschaft vermutet Mordlust als treibende Kraft

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann schwerwiegende Vorwürfe vor: Mord aus Mordlust und Heimtücke, versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit seien nicht eingeschränkt gewesen, was auch durch seine bekannte Drogen- und Opiatabhängigkeit nicht beeinflusst wurde.

Für den Anklagevertreter, Oberstaatsanwalt Markus Küstner, stand bei dieser Tat das Verlangen im Vordergrund, jemanden töten zu wollen. Einen ersichtlichen Grund oder ein klares Motiv für die „Hinrichtung“ der Frau konnte die Anklage nicht ausmachen, was die Tragödie umso unbegreiflicher macht.

Serienmörder als makabre Inspiration?

Laut den Ermittlungsergebnissen, die in der Anklageschrift festgehalten sind, hatte sich der Angeklagte vor der Gewalttat intensiv mit bekannten Serienmördern beschäftigt. Zudem soll er einen Chatbot – ein Computerprogramm zur Bearbeitung von Anfragen – zu Themen wie Mord, Verhaftung und Forensik befragt haben.

Unter den gestellten Fragen fand sich auch die makabre Anfrage, wie man eine Leiche entsorgen könne. Diese Details werfen ein beunruhigendes Licht auf die Vorbereitungen und die Gedankenwelt des Angeklagten im Vorfeld der schrecklichen Tat.

Die kommenden Tage werden zeigen, wie das Gericht diese komplexen und verstörenden Umstände bewertet, während die Angehörigen der Opfer und die Öffentlichkeit auf Gerechtigkeit und Aufklärung hoffen.

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