Prozessauftakt in Düsseldorf: IS-Terrorist soll Fußballfans mit präpariertem Gehstock angegriffen haben
Prozess: IS-Terrorist soll Fußballfans mit Gehstock angegriffen haben

Prozessauftakt in Düsseldorf: IS-Terrorist soll Fußballfans mit präpariertem Gehstock angegriffen haben

Mit einem präparierten Gehstock und einer vorgetäuschten Behinderung soll ein mutmaßlicher IS-Terrorist in Bielefeld feiernde Fußballfans angegriffen haben. Nun beginnt an diesem Montag im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts der Prozess gegen den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen vierfachen versuchten Mordes angeklagt und hält den Angriff für einen islamistisch motivierten Terroranschlag.

Lebensgefährliche Verletzungen bei Angriff auf Arminia-Fans

Vier Fans des ostwestfälischen Fußballclubs Arminia Bielefeld wurden bei dem Angriff am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einer Bielefelder Bar lebensgefährlich verletzt. Sie hatten dort den Aufstieg ihres Vereins gefeiert. Der zur Tatzeit 35-Jährige soll sich ihnen in gebückter Haltung genähert und sich auf seinen präparierten Gehstock gestützt haben, um Hilfsbedürftigkeit vorzutäuschen. Mit dem Ausruf „Allahu Akbar“ habe er dann auf seine Opfer eingestochen – in Tötungsabsicht. Alle vier Überlebenden werden voraussichtlich als Zeugen im Prozess aussagen.

Festnahme und Ermittlungen der Bundesanwaltschaft

Nach der Tat konnte der Angreifer zunächst flüchten, wurde jedoch bereits am Abend des 19. Mai in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen, nachdem sich Hinweise auf einen Terroranschlag verdichtet hatten. Mehrere Wochen nach der Festnahme erwirkte sie einen neuen Haftbefehl, in dem M. auch Mitgliedschaft bei der Terrormiliz IS vorgeworfen wird. Laut Ermittlungen folgt er einer „islamistisch-dschihadistischen Ideologie“.

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Vergangenheit als IS-Mitglied und Bekennervideo

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte in einem Beschluss fest, dass sich M. spätestens 2014 in Syrien dem IS angeschlossen und für die Terrormiliz unter anderem als Wach- und Grenzposten im Raum Rakka gearbeitet habe. Nach seiner Einreise nach Deutschland über die Türkei habe er sich entschlossen, im Namen des weltweiten Dschihad für den IS „möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten“. Das Lokal in Bielefeld soll er einige Tage vor der Tat ausgekundschaftet haben.

Die Einordnung als islamistischer Anschlag ergibt sich laut BGH aus seinem Geständnis, der Auswertung seiner Social-Media-Accounts, mehreren Zeugenaussagen und einem für den IS bestimmten Bekennervideo. Dieses Video war zur Veröffentlichung durch die Medienstelle des IS gedacht gewesen. M. wohnte zum Tatzeitpunkt in Harsewinkel bei Bielefeld und hatte im Dezember 2023 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen befristeten Schutzstatus erhalten, nachdem er in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte.

Verteidigung und Prozessverlauf

Verteidigt wird der Syrer von den Anwälten Lutz Klose und Jan Gruner. Sie kündigten an, an der sachlichen Aufklärung des Tathergangs mitzuwirken und sich dafür einzusetzen, eine lebenslange Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bis Anfang Juni insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt, in denen die genauen Umstände des Angriffs und die Motivation des Angeklagten detailliert aufgearbeitet werden sollen.

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