Münchner Prozess: Elf Jahre Haft für brutale Vergewaltigungen unter Betäubung
Münchner Prozess: Lange Haft für Vergewaltigung betäubter Frau

Münchner Prozess: Elf Jahre Haft für brutale Vergewaltigungen unter Betäubung

Das Landgericht München I hat einen 28-jährigen Studenten aus China zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mann hatte gestanden, seine Partnerin über mehrere Monate hinweg mit starken Narkosemitteln betäubt, brutal vergewaltigt und die Taten dabei gefilmt zu haben. Richter Markus Koppenleitner bezeichnete die Handlungen als „monströs, menschen- und frauenverachtend“.

„Es war großes Glück, dass die Geschädigte nicht gestorben ist“

Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass es in allen Fällen „großes Glück“ gewesen sei, dass das Opfer die Angriffe überlebt habe. Die Ermittler hätten die aufgezeichneten Videos als das Schlimmste bezeichnet, was sie je gesehen hätten. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verurteilt. Das Gericht verhängte zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Obwohl der Student ein vollständiges Geständnis abgelegt hatte, versuchte er laut Richter Koppenleitner, die Taten zu bagatellisieren. Er beschrieb sie selbst als „gefährlich, egoistisch, ungehobelt und unbedacht“ – eine Formulierung, die der Richter als „noch immer verharmlosend“ kritisierte. Das Opfer erfuhr erst durch die Festnahme ihres Partners von den monatelangen Misshandlungen.

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Internationales Vergewaltigungsnetzwerk kommt ans Licht

Der Münchner Fall ist Teil eines größeren Ermittlungskomplexes, der durch ein Verfahren am Landgericht Frankfurt am Main aufgedeckt wurde. Dort war ein Mann zu 14 Jahren Haft verurteilt worden, was zur Bildung der Ermittlungsgruppe „EG Inserat“ des hessischen Landeskriminalamtes führte. Diese Gruppe entdeckte ein regelrechtes Vergewaltigungsnetzwerk, das über Chatgruppen organisiert war.

Eine dieser Gruppen trug den Namen „Fahrschule“ und war nach Angaben des Gerichts „extrem menschen- und frauenverachtend“. Frauen wurden darin als „Privatautos“ oder „Luxusautos“ bezeichnet, im betäubten Zustand als „tote Schweine“. In diesen Chats wurden Ratschläge zur Betäubung von Personen für sexuelle Übergriffe ausgetauscht.

Weitere Verfahren in Berlin und internationale Dimension

Am Landgericht Berlin läuft derzeit ein Prozess gegen einen studierten Mediziner, der über zwei Jahre hinweg in Peking eine Frau im Schlaf sexuell missbraucht haben soll. Von Berlin aus gab er angeblich in denselben Telegram-Chats Ratschläge zur Betäubungstechnik. Das Berliner Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr einen weiteren Angeklagten aus China zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Richter Koppenleitner wies darauf hin, dass viele Opfer erst durch polizeiliche Befragungen von den an ihnen verübten Taten erfuhren. Einige Angeklagte prahlten online damit, Dutzende Frauen vergewaltigt zu haben. In den Ermittlungsverfahren seien „immer wieder Übersetzer abgesprungen, weil sie so schockiert waren“.

„Pelicot ist kein Einzelfall“ – ein weltweites Phänomen

Der Richter zog Parallelen zum Fall der Französin Gisèle Pelicot, die über knapp zehn Jahre von ihrem Ehemann betäubt, missbraucht und Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war. „Soumission chimique“ – chemische Unterwerfung – habe sich inzwischen als Begriff für diese Verbrechensart etabliert.

„Pelicot ist kein Einzelfall“, betonte Koppenleitner. „Das ist kein chinesisches und auch kein französisches Phänomen, sondern auch ein Phänomen in Deutschland und letztlich weltweit.“ In einer der entdeckten Chatgruppen seien seinen Angaben zufolge „Tausende von Männern Mitglied“ gewesen.

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Die Staatsanwaltschaft hatte im Münchner Verfahren lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Das Gericht folgte mit seinem Urteil keiner der beiden Forderungen vollständig, verhängte aber eine deutlich über dem Mindestmaß liegende Strafe mit dem Vorbehalt weiterer Sicherungsmaßnahmen.