Münchner Gericht verurteilt Unternehmer nach Masken-Deal zu fast sechs Jahren Haft
Münchner Gericht verurteilt Unternehmer nach Masken-Deal

Münchner Gericht verurteilt Unternehmer nach Masken-Deal zu fast sechs Jahren Haft

Nach einem Betrug mit fünf Millionen Corona-Schutzmasken hat das Landgericht München II einen Unternehmer zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der 39-Jährige aus Gauting im Landkreis Starnberg muss dem Urteil zufolge fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

Geständnis und Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

Die Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen. Laut dem Urteil legte der Unternehmer vor Gericht ein Geständnis ab, was auf eine Verständigung mit dem Gericht zurückgeht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht ordnete zusätzlich Wertersatz in Höhe der hinterzogenen Steuern gegen den Angeklagten und Nebenbeteiligte an. Der Richter begründete die Tat mit dem Geltungsbedürfnis und dem luxuriösen Lebensstil des Angeklagten, die ihn auf den falschen Weg geführt hätten.

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Maskengeschäft für 22 Millionen Euro und weitere Vorwürfe

Dem Urteil zufolge hatte der Unternehmer im Jahr 2020 für das Bundesgesundheitsministerium fünf Millionen FFP2-Masken beschafft und zum Preis von rund 22 Millionen Euro ausgeliefert. Allerdings gab er diese Transaktion in seiner Steuerklärung nicht korrekt an, was zu einer Steuerhinterziehung in Höhe von 10,7 Millionen Euro führte.

Neben der Steuerhinterziehung wurde der Angeklagte auch wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe und des Besitzes gefälschter amtlicher Ausweise verurteilt. Bei seiner Festnahme führte er einen geladenen Revolver, Munition und zwei gefälschte slowenische Ausweise mit sich.

Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen von Betrug und Steuerhinterziehung während der Corona-Pandemie, insbesondere im Zusammenhang mit staatlichen Aufträgen für Schutzausrüstung.

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