Tödliche Messerattacke in Güstrow: Einkaufstasche als möglicher Auslöser im Fokus
Im Landgericht Rostock wird derzeit ein blutiger Fall aus Güstrow verhandelt, der die Öffentlichkeit bewegt. Ein 23-jähriger Afghane steht wegen versuchten Mordes, Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die Tat ereignete sich in einer Flüchtlingsunterkunft an der Glasewitzer Chaussee, wo ein 25-jähriger Landsmann getötet und ein 29-Jähriger schwer verletzt wurde. Der Angeklagte gesteht die Messerstiche und zeigt Reue, doch die genauen Umstände bleiben unklar.
Widersprüchliche Aussagen und ein ungewöhnlicher Auslöser
Der zweite Prozesstag am 24. Februar dauerte acht Stunden und offenbarte zahlreiche Unstimmigkeiten. Laut Verteidigerin Kathrin Hildebrandt soll der Angeklagte Monate vor der Tat selbst Opfer eines Angriffs geworden sein, bei dem ihm die Nase gebrochen wurde. Aus Angst habe er sich ein Klappmesser besorgt, das später als Tatwerkzeug diente. Am Tattag nahm er Medikamente und trank Rotwein, was seinen Zustand beeinflusst haben könnte.
Der Auslöser der blutigen Auseinandersetzung war offenbar eine verschwundene Einkaufstasche. Der Angeklagte vermutete, sie im Zimmer eines späteren Opfers vergessen zu haben. Als er sie nicht fand, eskalierte die Situation: Beleidigungen und Drohungen folgten, und der Angeklagte warf Schuhe aus dem Fenster. In der Küche kam es dann zur Konfrontation mit drei Personen, bei der er das Messer zog.
Opferberichte und emotionale Zeugenaussagen
Die Opfer der Attacke sind zwei Cousins aus Afghanistan. Ein überlebendes Opfer berichtete von schweren körperlichen und seelischen Verletzungen: „Ich bin ängstlich, kann nachts nicht schlafen. Er war für mich wie ein Bruder, und der Schmerz ist unerträglich.“ Zeugen widersprechen jedoch den Angaben des Angeklagten. Ein Zimmernachbar schloss körperliche Auseinandersetzungen vor der Tat aus, und das überlebende Opfer bestritt, den Angeklagten beleidigt zu haben.
Offene Fragen und toxikologische Befunde
Das Gericht ringt weiter um die Wahrheit. Die Staatsanwältin wies darauf hin, dass im toxikologischen Gutachten des Angeklagten keine Medikamente nachgewiesen wurden, was seine Schilderungen infrage stellt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Die Uhren im Saal 0.37 des Landgerichts Rostock ticken weiter asynchron – ein passendes Symbol für diesen komplexen Fall.



