Lebenslange Haft für brutale Messerattacke in Leipzig
Knapp acht Monate nach einer tödlichen Messerattacke in Leipzig ist ein 37-Jähriger wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen mit schwerer Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig verkündete das Urteil gegen den Vater eines zehnjährigen Jungen und Ex-Partner der getöteten Frau.
Besondere Schwere der Schuld festgestellt
Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld des Mannes fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen. Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Nach Überzeugung der Richter hatte der 37-Jährige seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen und den gemeinsamen Sohn mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Der zehnjährige Junge überlebte dank einer Notoperation, während die Mutter ihren Verletzungen erlag.
Tat unter Alkoholeinfluss
Der Mann soll im August vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss gewaltsam in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin eingedrungen sein. Im Eingangsbereich der Wohnung habe er mit seiner Ex-Partnerin diskutiert und ihr dann mit einem zehn Zentimeter langen Messer in den Bauch gestochen.
Die Frau sei daraufhin aus Panik aus dem Fenster des Kinderzimmers gesprungen. In dem Zimmer habe der Mann dann 14 Mal auf den gemeinsamen Sohn eingestochen. Der lebensgefährlich verletzte Zehnjährige überlebte nur dank einer sofortigen Notoperation. Die Mutter erlag der Stichverletzung später im Krankenhaus.
Prozess mit emotionalen Momenten
Zum Auftakt des Prozesses hatte der 37-Jährige den Tathergang unter Tränen geschildert. Noch am Tatort sei er entsetzt von sich selbst gewesen und habe den Notruf getätigt. Seine Verteidigerin erklärte, dass er sich für die Tat verantwortlich sehe und diese zutiefst bereue.
Sie hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen gefordert. Die Verkündung des Urteils war in der Vorwoche wegen eines Drohanrufs aus der Justizvollzugsanstalt bei einem Zeugen aus dem direkten Tatumfeld verschoben worden.
Der Mann war noch am Tatort festgenommen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann somit noch angefochten werden. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil zufrieden und betonte die besondere Brutalität der Tat.



