Handgranaten-Drohung in Bielefelder Restaurant – Angeklagter schweigt vor Gericht
Handgranaten-Drohung in Bielefeld: Angeklagter schweigt

Schweigen im Prozess um Handgranaten-Drohung in Bielefeld

Der erste Verhandlungstag am Landgericht Bielefeld im Fall einer mutmaßlichen Handgranaten-Drohung in einem Restaurant verlief weitgehend ohne Aussagen des Angeklagten. Der 62-jährige Deutsche erschien in Begleitung eines Justizbeamten im Saal und ließ nach Verlesung der Anklage über seinen Verteidiger mitteilen, dass er sich möglicherweise erst im weiteren Verlauf des Verfahrens äußern werde.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Laut Anklage soll der Mann am 26. Oktober 2025 in einem Lokal im Bielefelder Stadtteil Sennestadt mit den Worten „Ich will sterben“ eine scharfe Handgranate gezeigt haben. Dies geschah, nachdem ihm zuvor ein Glas Wodka verweigert worden war. Zunächst verließ er das Gebäude gemeinsam mit einem Mitarbeiter, zeigte draußen erneut die Waffe und forderte nun vier Flaschen des alkoholischen Getränks.

Anschließend kehrte der Angeklagte in das Restaurant zurück, wo ihm aufgrund der Drohung eine Flasche Wodka ausgehändigt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem einen Verstoß gegen das Kriegswaffen-Kontrollgesetz vor.

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Ermittlungsergebnisse und Festnahme

Das Landeskriminalamt (LKA) hatte nach Polizeiangaben bestätigt, dass die Handgranate tatsächlich Sprengmittel für eine Zündung enthielt. Zudem soll der Mann zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen sein. Bei seiner Festnahme erlitt er schwere Verletzungen durch einen Polizeischuss in das Bein.

Das Landgericht Bielefeld hat für den weiteren Prozessverlauf zwei zusätzliche Verhandlungstermine bis zum 20. März angesetzt. Die genauen Umstände der Tat sowie die Beweggründe des Angeklagten sollen in den kommenden Sitzungen weiter aufgeklärt werden.

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