Femizide in Bayern: Tötungen von Frauen bleiben oft unerfasst
Femizide in Bayern: Unerfasste Tötungen von Frauen

Femizide in Bayern: Tötungen von Frauen bleiben oft unerfasst

Immer wieder machen Verbrechen an Frauen Schlagzeilen, die als sogenannte Femizide gelten. Doch konkrete Zahlen werden in Deutschland noch immer nicht systematisch erfasst, was die Dimension des Problems verschleiert.

Spektakulärer Fall in München nach 25 Jahren aufgeklärt

Ein besonders spektakulärer Fall ereignete sich in München: Erst 25 Jahre nach dem Tod einer Frau verurteilte das Landgericht München I im Oktober 2025 ihren Ehemann wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau, nachdem diese sich von ihm getrennt hatte, gemeinsam mit einem Komplizen erwürgte und dann ihren Suizid vortäuschte. Nur weil sich ein Zeuge meldete, konnte die Justiz ihm den Mord nachweisen.

Laut den Ermittlern hatte die Frau zuvor jahrelang Unterdrückung und Gewalt erfahren und wie eine Haussklavin leben müssen. Als sie schließlich mit den gemeinsamen Kindern in ein Frauenhaus floh und dann in eine eigene Wohnung zog, konnte ihr Mann das nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren. Er drohte ihr und brachte die Mutter seiner Kinder schließlich um.

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Klassisches Muster häuslicher Gewalt

Der Fall ist ein nahezu klassisches Beispiel für das, was man Femizid nennt. So werden Gewaltverbrechen bezeichnet, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind und aus Sicht der Täter als weniger wert gelten. In den meisten Fällen sind die Täter die Partner oder Ex-Partner der Frauen.

Femiziden gehen häufig über längere Zeit Misshandlungen, Bedrohungen, Einschüchterungen oder sexuelle Gewalt voraus – darauf weist eine Publikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hin. Dieses Muster zeigt sich auch in weiteren aktuellen Fällen:

  • In Alzenau bei Aschaffenburg beging ein 66-Jähriger in Untersuchungshaft Suizid. Er stand unter dem dringenden Verdacht, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren Schwester getötet zu haben.
  • In Schwaben soll ein 29-Jähriger Anfang März 2026 seine 21 Jahre alte Lebensgefährtin getötet haben.
  • Im oberfränkischen Landkreis Kronach kam der Ehemann einer 75-Jährigen in Untersuchungshaft, nachdem die Frau mit einem scharfen Gegenstand tödlich verletzt worden war.
  • Im Februar 2026 verurteilte das Landgericht Würzburg einen Mann zu lebenslanger Haft, nachdem der 45-Jährige eingeräumt hatte, seine Partnerin aus Eifersucht umgebracht zu haben.

Fehlende Zahlen und Definitionen

Wie viele Femizide es im vergangenen Jahr in Bayern gab, ist schwer zu sagen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 waren 46 von insgesamt 86 Menschen, die im Freistaat Mord und Totschlag zum Opfer fielen, Frauen. Dazu kommen vier Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge, bei denen eine Frau Opfer war.

Doch wie viele dieser Taten tatsächlich als Femizid gelten, bleibt unklar. „Tötungsdelikte an Frauen können über die Daten der PKS nicht als Femizide im Sinne des allgemeinen Verständnisses 'Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist' interpretiert werden, da bisher keine bundeseinheitliche Definition des Begriffs 'Femizid' existiert und in der PKS grundsätzlich keine Tatmotivation erfasst wird“, teilt das bayerische Landeskriminalamt (LKA) mit.

Für das Jahr 2024 hatte eine LKA-Auswertung immerhin ergeben, dass in diesem Jahr 40 Frauen im Freistaat bei einem Femizid starben.

Politische Reaktionen und Forderungen

Die Grünen im bayerischen Landtag sprachen im November 2025 von „dramatischen Zahlen“ und kamen zu dem Schluss: „Bayern versagt beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen“. Als Beleg dafür sehen die Grünen die hohe Auslastung staatlich finanzierter Frauenhäuser in Bayern, die 2024 bayernweit im Schnitt bei 81,75 Prozent lag. In Mittelfranken erreichte sie sogar 93,26 Prozent, während der Regierungsbezirk Schwaben mit 68,32 Prozent die niedrigste Auslastung verzeichnete.

Um Frauen besser zu schützen, fordert die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes die bundesweite Einführung elektronischer Fußfesseln zur Überwachung gewalttätiger Männer. In Bayern sei dies auf Grundlage des Landespolizeigesetzes für Straftäter bereits möglich, teilte das Justizministerium in München im vergangenen Jahr mit.

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Der Freistaat setzt sich laut Ministerium zudem dafür ein, eine Überwachungstechnologie nach spanischem Vorbild zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt bundesweit einzuführen. Dabei trägt das Opfer freiwillig ein GPS-Gerät, das Alarm auslöst, sobald sich der Täter nähert. Im Koalitionsvertrag sei eine entsprechende Änderung des Gewaltschutzgesetzes vereinbart.

Gewalt gegen Frauen in verschiedenen Bereichen

„Gewalt gegen Frauen findet nicht nur im häuslichen Bereich statt“, betont das bayerische Landeskriminalamt in München. „Eine weitere, gesellschaftlich besonders weitreichende Form von Kriminalität ist die frauenfeindlich motivierte Kriminalität. Hierunter versteht sich insbesondere die menschenverachtende Herabwürdigung, Bedrohung oder auch mehr als geschmacklose Beleidigung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres 'Frau-Seins'. Dies geschieht sowohl in der analogen als auch zunehmend in der digitalen Welt.“

Auch hier gibt es allerdings keine konkreten Zahlen, was die systematische Erfassung und Bekämpfung dieser Gewaltformen weiter erschwert.