Ermittlungen wegen Politikerbeleidigung: Dritte Behörde übernimmt Fall um SPD-Landrat
Im Fall der möglichen Beleidigung des SPD-Landrats Stefan Sternberg aus Ludwigslust-Parchim haben die Ermittlungen eine neue Wendung genommen. Nach der Staatsanwaltschaft Schwerin und dem Polizeipräsidium Rostock befasst sich nun bereits eine dritte Behörde mit dem Vorwurf der Politikerbeleidigung gegen einen Journalisten.
Zweifel an bisherigen Darstellungen der Kreisverwaltung
Anders als bislang von der Kreisverwaltung dargestellt, hatte Landrat Stefan Sternberg doch Kenntnis von den Ermittlungen und nahm selbst Kontakt zur Polizei auf. In einer internen Kommunikation wurde deutlich, dass Sternberg seinen Social-Media-Beauftragten beauftragte, etwas an die Polizei weiterzuleiten.
Der Landrat äußerte sich besorgt über einen Facebook-Beitrag, in dem er markiert worden war und der Aussagen über einen möglichen Russeneinmarsch enthielt. Sternberg fragte sich, ob er wegen dieser neuen Sache gesondert Anzeige erstatten sollte, da er befürchtete, man könnte ihm unterstellen, selbst solche Äußerungen getätigt zu haben.
Verfahren an Staatsanwaltschaft in Niedersachsen übergeben
Das Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten und Verleger Lucas Bothmer wurde von den Ermittlungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern an Kollegen in Niedersachsen abgegeben. Die vollständigen Ermittlungsakten wurden Ende März an die dortige Staatsanwaltschaft übermittelt – ein üblicher Vorgang, da Ermittlungsverfahren normalerweise in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Beschuldigten fallen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang des Vorgangs, betonte aber, dass die Prüfung noch andauere und daher gegenwärtig keine inhaltlichen Angaben zum Verfahren gemacht werden könnten. Geprüft wird, ob Bothmer in einem Facebook-Beitrag mit Äußerungen über Landrat Stefan Sternberg im Sinne von Paragraf 188 eine "gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung" begangen hat.
Kritischer Facebook-Post als Auslöser
Der Chefredakteur des Jagdmagazins "Der Überläufer" und Geschäftsführer der in Schwäbisch Hall ansässigen Waidsicht Media GmbH hatte im Dezember in einem Facebook-Post den SPD-Verwaltungschef aus Ludwigslust-Parchim scharf kritisiert. Bothmer schrieb vom "prunksüchtigen Landrat", der seinen "teuren Dienstwagen als notwendiges Fluchtfahrzeug bei drohendem Russeneinmarsch bezeichnete".
Diese Äußerungen bezogen sich auf eine bundesweite Debatte über Sternbergs Dienstfahrzeug – eine 489-PS-starke und rund zwei Tonnen schwere BMW-Limousine mit Hybridantrieb. Der Landrat hatte ein Elektroauto als Dienstwagen für nicht krisentauglich erklärt und sein Festhalten an der Limousine mit Verweis auf Szenarien eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls in Deutschland und lang anhaltende Stromausfälle begründet.
Journalist verteidigt Beitrag als legitime Machtkritik
Lucas Bothmer verteidigt seinen Post als notwendige Machtkritik. "Die Formulierung fasst zusammen und interpretiert leicht zugespitzt, worum es bei Sternbergs Ausrede für seinen aberwitzig teuren Dienstwagen ging", erklärt er. Machtkritik sei eines der Wesensmerkmale von offenen Gesellschaften und freier Presse.
Der beschuldigte Journalist bezeichnete das Verfahren als "hochproblematisch" und als Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit. In der Kreisverwaltung kam der Post hingegen offenbar nicht gut an. Die zuständige Staatsanwaltschaft wurde nach Angaben des Kreises "um Prüfung eines Sachverhalts gebeten".
Kontroverse um Paragraf 188
Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs soll Politiker besser vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer eine solche Beleidigung begeht, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021 und wurde im Zuge der Verschärfung gesetzlicher Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität eingeführt.
An der Gesetzesnorm wird jedoch immer wieder Kritik geübt. Politiker wie Jens Spahn von der CDU oder Wolfgang Kubicki von der FDP fordern die Abschaffung von Paragraf 188. Es sei der Eindruck entstanden, die "Mächtigen" hätten sich damit ein "Sonderrecht" geschaffen, argumentiert der CDU-Politiker. Das sei nie das Ziel gewesen. Stattdessen sei es bei der Formulierung der Norm um den Schutz von Kommunalpolitikern und Institutionen gegangen.
Der Fall zeigt, wie sensibel die Grenze zwischen legitimer politischer Kritik und strafbarer Beleidigung verläuft – besonders in Zeiten, in denen soziale Medien die öffentliche Debatte prägen.



